Für Ukraine-Flüchtlinge: Was tun nach der Ankunft in Dormagen?

Diese Informationen sind auch in ukrainischer Sprache auf der Webseite www.dormagen.de/ukrainian/2 zu finden!

Wenn Menschen aus der Ukraine in Dormagen ankommen, sind unter anderem diese Dinge zu beachten: Für Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine ihr Land verlassen haben, gilt seit wenigen Tagen europaweit eine gesetzliche Sonderregelung. Ihnen wird ein Aufenthaltsstatus für zunächst ein Jahr eingeräumt, der sowohl einen Anspruch auf Unterstützung durch die Stadt als auch das Recht, eine Beschäftigung aufzunehmen, beinhaltet.

Wenn Personen neu in Dormagen ankommen und eine Unterkunft oder Versorgung benötigen, werden sie darum gebeten, sich zu den regulären Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, im Bereich „Soziales Wohnen“ zu melden. Dort werden die Fragen nach der Unterbringung, der Sicherung des Bedarfs an Mitteln für den Lebensunterhalt und den melderechtlichen Formalitäten geregelt. Hierfür sind nach Möglichkeit Ausweisdokumente vorzulegen.

Die zweite Station ist die Ausländerbehörde im Neuen Rathaus, wo eine Aufenthaltsbescheinigung und die Bestätigung für den Zugang für eine Beschäftigung ausgestellt werden. Beim dann anschließenden Transport in die jeweilige städtische oder private Unterkunft hilft die Abteilung „Soziales Wohnen“.

Von einem Asylantrag rät die Stadt gegenwärtig ab, da dieser möglicherweise mit dem Nachteil der Umverteilung in eine andere Gemeinde und dem Verlust der Arbeitserlaubnis einherginge. Hilfebedürftigen Personen aus der Ukraine werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt. Die Leistungen umfassen Lebensmittel, Hygieneartikel und sonstige persönliche Dinge und werden zunächst in Form von Gutscheinen ausgegeben. Ein Bankkonto ist vorerst nicht erforderlich. Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Form einer Pauschale oder als Sachleistung gewährt. Im Krankheitsfall werden durch den Bereich „Soziales Wohnen“ Krankenscheine ausgestellt, damit eine ärztliche Behandlung stattfinden kann.

Nähere Informationen gibt es im Bereich „Soziales Wohnen“: Die Mitarbeiter sitzen im Neuen Rathaus, Raum 1.60/1.61 und sind montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Als Ansprechpartnerinnen stehen Jenny Deuster (jenny.deuster@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-263, Claudia Gilges (claudia.gilges@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-539, und Andrea Wirtz (andrea.wirtz@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-643, zur Verfügung. Die Ausländerbehörde findet man ebenfalls im Neuen Rathaus. Dort meldet man sich am Servicepoint, Zimmer 0.38. Personen, die eine private Unterkunft bereits gefunden und derzeit keinen weiteren Unterstützungsbedarf haben, werden gebeten, sich im Bürgeramt, Neues Rathaus, unmittelbar im Eingangsbereich unter Angabe des neuen Wohnsitzes zu melden.

Personen, die über keinen in der EU zugelassenen Impfschutz (Moderna, Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Novavax) verfügen, werden gebeten, sich zeitnah impfen zu lassen. Die kostenlose Bürgertestung ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Weitere Infos dazu gibt es online auf www.dormagen.de/coronavirus. (md/-oli)

 

 

 

Weitere Unterkunft für Menschen aus Ukraine

Die Stadt Dormagen wird die Sporthalle an der Beethovenstraße als weitere Unterkunft für ukrainische Flüchtlinge nutzen. In den nächsten Tagen wird die Halle für die Aufnahme von bis zu 150 Menschen aus der Ukraine vorbereitet. Auf dem Außengelände finden bereits Vorbereitungsarbeiten statt, um die Logistik aufzubauen. Ziel ist es, die Halle möglichst bis Ende der kommenden Woche in Nutzung nehmen zu können. „Derzeit gehen wir davon aus, dass das Aufnahmezentrum an der Knechtstedener Straße, das wir an diesem Wochenende in Betrieb nehmen werden, schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Daher arbeiten wir bereits parallel an einer weiteren Unterbringungsmöglichkeit“, erklärte Bürgermeister Erik Lierenfeld. Bislang sind 141 Menschen aus der Ukraine im Stadtgebiet angekommen. Der überwiegende Anteil ist privat aufgenommen worden. Weitere Informationen rund um das Thema Ukraine gibt es online auf www.dormagen.de/ukraine. Dormagener, die in irgendeiner Form Hilfe anbieten möchten, können weiterhin eine E-Mail an hilfe@stadt-dormagen.de schicken. (md/-oli)

 

Schon rund 25.000 Euro an Spenden

Die Stadt Dormagen nutzt die ehemalige Christoph-Rensing-Schule an der Knechtstedener Straße in Horrem als zentrale Unterbringungsmöglichkeit für ukrainische Flüchtlinge. Dort sollen schätzungsweise rund 300 Ukrainerinnen und Ukrainer vorübergehend untergebracht werden. Auf dem ehemaligen Schulgelände werden alle Räumlichkeiten für eine Unterbringung hergerichtet sowie Sanitäranlagen und eine Mensa aufgebaut. „Zugleich suchen wir aber bereits akribisch nach weiteren Gebäuden, die sich potenziell für die Unterbringung von Flüchtlingen eignen“, sagt der Erste Beigeordnete der Stadt, Robert Krumbein.

Um die Menschen in der Ukraine und Flüchtlinge, die in Dormagen ankommen, zu unterstützen, bittet die Stadt um weitere finanzielle Spenden. Wer helfen möchte, hat die Möglichkeit, direkt an die Stadt zu spenden. Bislang sind rund 25.000 Euro bei der Stadt eingegangen.

Sparkasse Neuss
IBAN DE27 3055 0000 0000 3305 22
Verwendungszweck „Spende Ukraine“

 „Jeder Cent und jeder Euro kommt direkt den Menschen in der Ukraine oder den Ukrainerinnen und Ukrainern, die in Dormagen ankommen, zugute. Niemand muss Sorge haben, dass seine Spende über Umwege in falsche Hände gerät“, betont Bürgermeister Erik Lierenfeld. Neben Geldspenden werden auch weiter Sachspenden benötigt. Die Stadt steht mit verschiedenen Organisationen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dazu im direkten Austausch. Welche Sachspenden konkret benötigt werden, gibt die Stadt in Kürze gesondert bekannt.

Weitere Informationen rund um das Thema Ukraine gibt es online auf www.dormagen.de/ukraine. Dort hat die Stadt zudem einen Wegweiser für aus der Ukraine eingereiste Personen veröffentlicht, der auch in ukrainischer Sprache aufgerufen werden kann. Bürgerinnen und Bürger, die in irgendeiner Form Hilfe anbieten möchten, können weiterhin eine E-Mail an hilfe@stadt-dormagen.de schicken. (md/-oli)

Austausch über Ukraine-Hilfe

Der Ukraine-Krieg spitzt sich immer weiter zu. Die ersten Geflüchteten sind am vergangenen Wochenende in der Gemeinde Rommerskirchen angekommen. Die Verwaltung dort läuft auf Hochtouren, um Unterkünfte und Verpflegung sicherzustellen. Parallel dazu finden Absprachen innerhalb des Rhein-Kreis Neuss sowie auf Landesebene statt. Allerdings gilt, wie auch schon 2015: „Das alles wäre nichts ohne die Hilfe der Ehrenamtlichen.“ Bürger stellen privaten Wohnraum zur Verfügung, Wohltätigkeitsorganisationen leisten einen noch größeren Beitrag, als sie es ohnehin schon tun. Für Dienstag, 15. März, 17.30 Uhr, lädt Bürgermeister Dr. Martin Mertens alle interessierten Bürger zu einer digitalen Konferenz ein: „Alle, die helfen möchten, aber auch Wohltätigkeitsorganisationen, die Kirchengemeinden sind sehr herzlich eingeladen sich mit uns auszutauschen. Das Format soll dazu dienen sich gegenseitig unter die Arme zu greifen, sich auf Stand zu bringen und auch, um etwaig aufkommende Fragen zu beantworten“, so Mertens. Um Anmeldung per E-Mail an buergermeisterbuero@rommerskirchen.de wird gebeten. Im Anschluss wird der Zugangslink per E-Mail versendet. (md/av)

Gebrauchte Kleider

Die alljährliche Gebrauchtkleidersammlung der Kolpingsfamilie Worringen findet am Samstag, 19. März, statt. Von 9 bis 10.30 Uhr können am Lindenbaum (Ecke Bitterstraße/Hackenbroicher Straße) die in Säcke verpackten Altkleider, Schuhe und Bettwäsche kontaktlos abgegeben werden. Es werden an diesem Tag auch Elektrokabel (nur Kabel, keine Geräte) gesammelt. Mit dem Erlös der Sammlungen werden die Jugendbüros Köln-Mülheim und Köln-Porz des Kolpingwerks unterstützt. (md/av)

Inzidenz wieder über 1.000

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 7.316 Personen (Vortag 7.093) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 1.038 Infizierte (1.033), in Rommerskirchen sind es 366 Infizierte (339). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 1.054,9 (873,4). (md/-oli)

Impfpflicht ab 16. März

Bundesweit tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich zum 16. März in Kraft. Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zu diesem Termin ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Immunisierung vorlegen. Wenn eine Impfung im Einzelfall auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht möglich ist, müssen sie dies mit einem umfangreichen ärztlichen Attest nachweisen. Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, nicht immunisiertes Personal ab dem 16. März bis spätestens zum 30. März beim Rhein-Kreis Neuss zu melden. Auch wenn Zweifel an einem Nachweis bestehen, sollte dies gemeldet werden. Diese Meldungen müssen ab 16. März über ein Formular des Landes NRW erfolgen. Sobald dieses Formular frei geschaltet ist, veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss einen entsprechenden Hinweis online auf  www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Amtsleiterin Barbara Albrecht: „Wir bitten darum, das Meldungen ausschließlich über das Meldeportal eingereicht und nicht per E-Mail an unser Amt gesendet werden. Außerdem sollten Arbeitgeber auf keinen Fall Impfnachweise schicken. Eine Meldung ist nur dann erforderlich, wenn ein Mitarbeiter keinen Impfnachweis vorlegen kann oder wenn der Arbeitgeber den Impfnachweis oder ein Attest anzweifelt.“ Bei allen gemeldeten Fällen prüft das Kreisgesundheitsamt bis spätestens zum 15. Juni, ob Betretungs- oder Beschäftigungsverbote für die betroffenen Mitarbeiter erforderlich sind. Bis zu einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung darf der Mitarbeiter zunächst weiterarbeiten. Somit müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ihren Impfnachweis bis zum 15. März beim Arbeitgeber vorlegen. Auch alle weiteren Heil- und Hilfsberufe sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe sind davon betroffen. Wer nach dem 15. März eine neue Tätigkeit im medizinischen oder pflegerischen Bereich aufnehmen will, aber keine vollständige Immunisierung nachweisen kann, darf nicht in der Einrichtung tätig werden.

Für Menschen, die bislang noch nicht geimpft sind, gibt es weiterhin die Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss. So wird täglich im Impfzentrum an der Hellersbergstraße 2-4 in Neuss von 14 bis 20 Uhr (mittwochs von 8 bis 20 Uhr) geimpft. Alle Impftermine finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. (md/-oli)