Sechs weitere Pandemieopfer

Vier Männer (79, 81, 88 und 91 Jahre alt) und eine Frau (64) aus Neuss sowie ein Mann aus Meerbusch (89) sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 487 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 10.188 Personen (Vortag 9.393) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 1.207,3 (1.213,1). Der Aufenthaltsort der derzeit infizierten Personen verteilt sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreisgebiet:

Neuss = 3.773 (Vortag 3.532)
Dormagen = 1.324 (1.244)
Grevenbroich = 1.353 (1.241)
Meerbusch = 1.193 (1.131)
Kaarst = 924 (833)
Korschenbroich = 597 (529)
Jüchen = 571 (503)
Rommerskirchen = 370 (334). (md/-oli)

Freitag wieder mobiles Impfen

Am Freitag, 25. März, bietet der Rhein-Kreises Neuss von 15 bis 18 Uhr Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in der ehemaligen Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3, an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr. (md/-oli)

Drei weitere Todesopfer

Ein 79-jähriger Mann aus Neuss, eine 88-jährige Frau aus Grevenbroich und ein 95-jähriger Mann aus Meerbusch sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 481 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 9.393 Personen (Vortag 9.208) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 1.244 Infizierte (1.234), in Rommerskirchen sind es 334 Infizierte (360). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 1.213,1 (1.321,9). (md/-oli)

Wegen Krankheit drei Tage zu

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss hat soeben mitgeteilt, dass die Zulassungsbehörde an der Kieler Straße 26  im Einkaufs- und Gewerbepark „TopWest“ von Mittwoch, 23. März, bis Freitag, 25. März, wegen Krankheit geschlossen bleiben muss. Bürger, die dort an diesen drei Tagen einen Termin gebucht haben, können in die Zulassungsbehörde in Neuss an der Oberstraße 91 kommen. Voraussichtlich ab Montag, 28. März, öffnet die Dienststelle im „TopWest“ wieder ihre Türen. Alle Informationen zu den Online-Diensten des Straßenverkehrsamtes finden sich auf www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto. (md/-oli)

Neue Zeiten fürs Bürgeramt

Auf Grund weiterer personeller Engpässe, so die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung, passt das Bürgeramt der Stadt Dormagen im Neuen Rathaus seine Öffnungszeiten erneut an. Folgende Zeiten gelten für die laufende Woche (22. bis 26. März):

Dienstag = 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch = 8 bis 13.30 Uhr
Donnerstag = 13 bis 18 Uhr
Freitag = 8 bis 12 Uhr
Samstag = nur mit vorher vereinbartem Termin. (md/-oli)

Fahrradanhänger brannte

Am vergangenen Freitag wurde die Feuerwehr gegen 23 Uhr zu einem Brand nach Hackenbroich an die Neckarstraße gerufen. Mehrere Anrufer hatten ein Feuer im vierten Obergeschoss des Wohngebäudes gemeldet und angegeben, dass der Treppenraum verraucht sei. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte hatten sich bereits viele Bewohner eigenständig in Sicherheit gebracht. Anderen Bewohnern wiederum wurde der Fluchtweg aufgrund des Rauches abgeschnitten. Diese verhielten sich jedoch vorbildlich, indem sie sich auf den Balkon begaben und von dort aus bemerkbar machten.

Ein Trupp der Feuerwehr Dormagen ging unter Atemschutz zur Erkundung in die verrauchte Etage vor und machte einen brennenden Fahrradanhänger ausfindig. Das Feuer löschten sie mit einem Kleinlöschgerät. Der Flur und angrenzende Wohnungen wurden danach maschinell belüftet. Der Rettungsdienst untersuchte drei Bewohner. Ein Bewohner, ein dreijähriges Kind, kam vorsorglich in ein Krankenhaus. Nach einer guten Stunde war der Einsatz beendet. Daran beteiligt waren der Führungsdienst frt Feuerwehr, die hauptamtliche Wachbesatzung, die Löschzüge Hackenbroich, Delhoven, Stadtmitte und Straberg sowie der Rettungsdienst mit insgesamt rund 45 Einsatzkräften. (md/-oli)

Trickbetrug via WhatsApp

Seit einigen Tagen mehren sich nach Angaben der Kreispolizeibehörde in Neuss im Kreisgebiet die Anzeigen wegen versuchter und auch vollendeter Betrugsstraftaten via Messenger-Diensten. So wurde beispielsweise eine Seniorin aus Dormagen am gestrigen Donnerstag Opfer der unbekannten Täter und überwies einen vierstelligen Geldbetrag in dem Glauben, ihren Sohn finanziell zu unterstützen.

„Hallo Mama, ich habe eine neue Nummer“, heißt es oft in den Kurznachrichten, die derzeit via WhatsApp, aber möglicherweise auch über andere Messenger-Dienste versendet werden. Der Polizei liegen inzwischen mehrere Anzeigen vor, weil Angeschriebene von der vermeintlichen Tochter oder dem vermeintlichen Sohn im Folgenden in einen kurzen Chat verwickelt und dann um die Begleichung einer Versandhandelsrechnung (in mehreren Fällen exakt 2.947,27 Euro) gebeten wurden. Zum Teil gibt es unter den angezeigten Fällen auch solche, bei denen das Betrugsopfer in guter Absicht das Geld an die mitgeteilten Kontodaten überwies und nun möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleibt.

Die Polizei warnt: „Achtung! Kommen Sie Geldforderungen über Textnachrichten, aber auch am Telefon, auf keinen Fall nach. Nehmen Sie über die Ihnen bekannten und althergebrachten Wege Kontakt zu den angeblich bittstellenden Verwandten auf und überzeugen Sie sich von der Richtigkeit der Forderung. Bewahren Sie eine gesunde Skepsis.“ (md/-oli)