Für Ukraine-Flüchtlinge: Was tun nach der Ankunft in Dormagen?

Diese Informationen sind auch in ukrainischer Sprache auf der Webseite www.dormagen.de/ukrainian/2 zu finden!

Wenn Menschen aus der Ukraine in Dormagen ankommen, sind unter anderem diese Dinge zu beachten: Für Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine ihr Land verlassen haben, gilt seit wenigen Tagen europaweit eine gesetzliche Sonderregelung. Ihnen wird ein Aufenthaltsstatus für zunächst ein Jahr eingeräumt, der sowohl einen Anspruch auf Unterstützung durch die Stadt als auch das Recht, eine Beschäftigung aufzunehmen, beinhaltet.

Wenn Personen neu in Dormagen ankommen und eine Unterkunft oder Versorgung benötigen, werden sie darum gebeten, sich zu den regulären Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, im Bereich „Soziales Wohnen“ zu melden. Dort werden die Fragen nach der Unterbringung, der Sicherung des Bedarfs an Mitteln für den Lebensunterhalt und den melderechtlichen Formalitäten geregelt. Hierfür sind nach Möglichkeit Ausweisdokumente vorzulegen.

Die zweite Station ist die Ausländerbehörde im Neuen Rathaus, wo eine Aufenthaltsbescheinigung und die Bestätigung für den Zugang für eine Beschäftigung ausgestellt werden. Beim dann anschließenden Transport in die jeweilige städtische oder private Unterkunft hilft die Abteilung „Soziales Wohnen“.

Von einem Asylantrag rät die Stadt gegenwärtig ab, da dieser möglicherweise mit dem Nachteil der Umverteilung in eine andere Gemeinde und dem Verlust der Arbeitserlaubnis einherginge. Hilfebedürftigen Personen aus der Ukraine werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt. Die Leistungen umfassen Lebensmittel, Hygieneartikel und sonstige persönliche Dinge und werden zunächst in Form von Gutscheinen ausgegeben. Ein Bankkonto ist vorerst nicht erforderlich. Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Form einer Pauschale oder als Sachleistung gewährt. Im Krankheitsfall werden durch den Bereich „Soziales Wohnen“ Krankenscheine ausgestellt, damit eine ärztliche Behandlung stattfinden kann.

Nähere Informationen gibt es im Bereich „Soziales Wohnen“: Die Mitarbeiter sitzen im Neuen Rathaus, Raum 1.60/1.61 und sind montags, dienstags, mittwochs und freitags jeweils von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr erreichbar. Als Ansprechpartnerinnen stehen Jenny Deuster (jenny.deuster@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-263, Claudia Gilges (claudia.gilges@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-539, und Andrea Wirtz (andrea.wirtz@stadt-dormagen.de), Tel. 02133/257-643, zur Verfügung. Die Ausländerbehörde findet man ebenfalls im Neuen Rathaus. Dort meldet man sich am Servicepoint, Zimmer 0.38. Personen, die eine private Unterkunft bereits gefunden und derzeit keinen weiteren Unterstützungsbedarf haben, werden gebeten, sich im Bürgeramt, Neues Rathaus, unmittelbar im Eingangsbereich unter Angabe des neuen Wohnsitzes zu melden.

Personen, die über keinen in der EU zugelassenen Impfschutz (Moderna, Biontech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Novavax) verfügen, werden gebeten, sich zeitnah impfen zu lassen. Die kostenlose Bürgertestung ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Weitere Infos dazu gibt es online auf www.dormagen.de/coronavirus. (md/-oli)