206 Delta-Fälle kreisweit

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 816 Personen (Vortag 766) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 18 (15) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 123 Infizierte (115), in Rommerskirchen sind es 8 (7) Bisher haben kreisweit 146.289 Personen (145.720) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 139.547 (138.980) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss aktuell bei 93,4 (81,2). Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 1 Fall (2) die Alpha-Variante und bei 206 Fällen (201) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiter keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.063 Personen (978) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-gesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz bei 81,2

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 766 Personen (Vortag 669) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 15 (15) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 115 Infizierte (101), in Rommerskirchen sind es 7 (6). Bisher haben kreisweit 145.720 Personen (145.206) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 138.980 (138.457) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss aktuell bei 81,2 (77,9). Unter den im Kreisgebiet infizierten Personen ist bei 2 Fällen (2) die Alpha-Variante und bei 201 Fällen (194) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 978 Personen (Vortag: 959) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz rauf auf 71,5

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 643 Personen (Vortag 573) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 16 (15) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 94 Infizierte (79), in Rommerskirchen sind es 6 Infizierte (6). Bisher haben kreisweit 144.907 Personen (144.712) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 137.525 (136.258) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 71,5 (57,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten Personen ist bei 2 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 202 Fällen (201) die Delta-Variante nachgewiesen. Zurzeit sind 906 Personen (782) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Kommune in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Radfahrer nicht gesehen

An der Einmündung der Weingartenstraße in die Florastraße stieß am Donnerstag, 19. August, gegen 17.40 Uhr ein 17-jähriger Fahrradfahrer mit dem Auto einer 47-Jährigen zusammen. Die Golffahrerin wollte von der Weingartenstraße in die Florastraße abbiegen. Nach eigenen Angaben beachtete sie hierbei auch – so weit möglich – den vorfahrtberechtigten Verkehr auf der
Weingartenstraße. Als von links keine Fahrzeuge mehr kamen fuhr sie an und kollidierte mit dem Radfahrer, der von rechts kommend den Gehweg befahren hatte. Der Jugendliche stürzte und zog sich leichte Kopfverletzungen zu. Rettungskräfte kümmerten sich um die medizinische Versorgung und brachten den jungen Mann in ein Krankenhaus. Am Auto der 47-Jährigen entstand ein Sachschaden. (md/-oli)

Kindersachenmarkt verschoben

Aufgrund der schlechten Wetterprognose mit Gewitterwarnung wurde der Kindersachenmarkt, der für Sonntag, 22. August, von 11 bis 16 Uhr auf der großen Spielwiese im Tannenbusch geplant war, aus Sicherheitsgründen vom Veranstalter heute Mittag abgesagt. Als Ersatztermin wurde Sonntag, 29. August, 11 bis 16 Uhr, bekannt gegeben. (md/-oli)

79 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 573 Personen (Vortag 502) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 15 (18) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 79 Infizierte (67), in Rommerskirchen sind es 6 (5). Kreisweit haben bisher 144.712 Personen (144.222) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 136.258 (135.302) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 57,8 (54,2). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem infizierten Personen ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 201 Fällen (185) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 782 Personen (738) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Das gilt ab Freitag

Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Schutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Grundsatz: Geimpften und Genesenen sollen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“).

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Pressemitteilung dazu. Das Infektionsgeschehen werde vielmehr täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Diese Kriterien werden mindestens alle vier Wochen überprüft.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (so derzeit im Rhein-Kreis Neuss, aktuelle Inzidenz bei 54,2) gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, Körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung und Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen). Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Dort muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen (ab 15 Jahren; bis 15 Jahre ohne Schülerausweis, da bis dahin generell die Schulpflicht besteht). Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne einen Test getesteten Personen gleichgestellt.

Es besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). (-oli/md)