Ratsentscheid über Erbbaurechte

Die nächste Ratssitzung der Stadt Dormagen geht am Donnerstag, 28. Oktober, um 17.30 Uhr im Schützenhaus an der Schulstraße in Stürzelberg über die Bühne. Auf der Tagesordnung steht unter anderem das Thema „Erbbaurecht“. Laut Beschluss des Hauptausschusses sollen zukünftig Erbbaurechte grundsätzlich bei der Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken berücksichtigt werden. Die genaue Festlegung erfolgt für das jeweilige Neubaugebiet respektive Baugrundstück.

Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. So ist ein Erbbauberechtigter kein Eigentümer, sondern ein Pächter auf lange Zeit. Dies soll ein weiterer Baustein sein, um den steigenden Immobilienpreisen in Dormagen entgegenzutreten. Der Stadtrat soll zudem über eine Baumschutzsatzung entschieden. Sie soll zukünftig als Grundlage dazu dienen, wie der Baumbestand im Stadtgebiet erhalten werden kann. Weiterhin soll die Satzung bei Streitigkeiten unter Nachbarn rechtliche Hintergründe und fachlich fundierte Lösungsansätze aufzeigen. Zudem stellt der Projektsteuerer für die Sanierung und Erweiterung der Sekundarschule den Ratsmitgliedern den aktuellen Statusbericht vor.

Es gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz. Eine Teilnahme ist nur noch mit dem Nachweis eines kompletten Impfschutzes, der Genesung oder einem PoC- respektive PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Am eigenen Sitzplatz muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Damit der Mindestabstand eingehalten werden kann, ist die Zuschauerzahl auf 20 Personen begrenzt. Wer an einer Teilnahme interessiert ist, kann sich mit seinen Kontaktdaten im Ratsbüro per E-Mail an ratsbuero@stadt-dormagen.de oder unter Tel. 02133/257-115 anmelden. (md/-oli)