Änderungen ab 1. Oktober
Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, mit der weitere Lockerungen einhergehen. So wird es ab dem morgigen Freitag, 1. Oktober, keine verpflichtende Maskenpflicht im Freien mehr geben. Bislang galt eine Maskenpflicht im Freien in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen. Darüber hinaus sind Sport- und Kulturevents sowie sonstige Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besuchern erlaubt.…