Als der Kreistag im März den Hebesatz der Kreisumlage mit 39 Prozent auf den niedrigsten Hebesatz seit 2002 (39 Prozent) gesenkt hat, hatte er zudem die Weitergabe möglicher LVR-Entlastungen an die Städte und Gemeinden beschlossen und im Haushaltsplan bereits berücksichtigt. Dies kann nun umgesetzt werden. So können die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach der am vorigenMittwoch von der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einstimmig beschlossenen Senkung der Landschaftsumlage für das Jahr 2018 mit einer weiteren Entlastung ihrer Budgets rechnen. Denn der Kreis wird seine Entlastung aus der niedrigeren Landschaftsumlage an die Städte und Gemeinden weiterleiten und die Kreisumlage entsprechend, das heißt in Höhe von 1,5 Prozentpunkten, nicht erheben. „In der Summe sind das rund 11,5 Millionen Euro, die der Rhein-Kreis Neuss in Solidarität zu seinen Städten und Gemeinden weitergibt“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der als Mitglied der Landschaftsversammlung die Absenkung der Landschaftsumlage mit beschlossen hat. Für Dormagen bedeutet dies zusätzliche 1,3 Millionen Euro im Stadtsäckel. -sf/ale