Zusatzbus für Schüler

Die Förderung der zusätzlichen Corona-Verstärkungsfahrten im Schülerverkehr, die im März 2021 eingerichtet wurden, endete mit Beginn der Weihnachtsferien 2022. Zum Unterrichtsbeginn an den Schulen nach den Weihnachtsferien gab es in Worringen offenbar Kapazitätsprobleme im Schülerverkehr: Der eingesetzte Gelenkbus reichte nicht aus, um die Vielzahl an Schülern zum Schulzentrum Hackenbroich und weiter bis zur Gesamtschule Nievenheim zu befördern. „Unser Auftragnehmer, die Busverkehr Rheinland GmbH, hat nun kurzfristig eine Lösung gefunden“, so Klaus Schmitz, Geschäftsführer der StadtBus Dormagen mbH. „Ab Montag, 16. Januar, verkehrt ein Verstärkungswagen ab Wiedenfelder Weg um 7.23 Uhr zum Schulzentrum Hackenbroich, Ankunft dort um 7.41 Uhr. Diese Fahrt endet am Schulzentrum Hackenbroich. Schüler der Gesamtschule können diesen Bus daher nicht nutzen und werden gebeten, weiter nur den Gelenkbus zu nutzen“, führt Schmitz weiter aus. (md/-oli)

Unterberg im Gespräch

Am Mittwoch, 18. Januar, steht der sozialdemokratische Stadtrat Heinz Unterberg zwischen 18 und 19 Uhr für politischen Fragen und Anliegen aller Interessierten zur Verfügung. Der Austausche findet in den Räumen der SPD-Geschäftsstelle in der Dormagener Innenstadt an der Kölner Straße 93 (erste Etage, Raum 1.08) statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Unterberg ist in dem Zeitraum auch unter Tel. 02133/979 96 88 erreichbar. (md/-oli)

Drei weitere Todesopfer

Ein 81-jähriger Mann aus Neuss, eine 88-jährige Frau aus Meerbusch und eine 92-jährige Frau aus Kaarst sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 743 gestiegen. Im Kreisgebiet  ist aktuell bei 1.091 Personen (Vortag 1.085) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 117 Infizierte (120). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 114,7 (122,0). (md/-oli)

Alten „Lappen“ umtauschen

Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss diesen bis Donnerstag, 19. Januar, umtauschen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss einen Online-Dienst an – auf https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/strassenverkehrsamt/dienstleistungen/pflichtumtausch-der-alter-fahrerlaubnis/. Eine erfolgreiche Bearbeitung ist per Upload möglich, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des alten Führerscheins sowie des Ausweises in dem dafür vorgesehenen Formular hochladen. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis Neuss ausgestellt wurde, sollte der Bürger außerdem vorher eine Karteikartenabschrift bei dem Kreis oder der Stadt beantragen, wo diese ausgestellt wurde. Kunden müssen sich auf eine mehrmonatige Wartezeit einstellen, da die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. Die Antragsteller werden benachrichtigt, sobald der Führerschein vorliegt, und können diesen ohne Termin am Bürgerservice-Center im Kreishaus Neuss oder Grevenbroich abholen. Eine persönliche Abholung ist erforderlich, weil das Gesetz eine Identitätsprüfung vorschreibt.

Die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen. Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen. Während zurzeit die Jahrgänge 1959 bis 1964 den Online-Umtausch nutzen können, wird der Online-Service demnächst für weitere Jahrgänge angeboten. So schaltet der Rhein-Kreis Neuss das Online-Portal voraussichtlich im Laufe der dritten Kalenderwoche 2023 für die Jahrgänge 1965 bis 1970 frei, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen sollten. (md/-oli)

Angriff auf Zugbegleiter

Ein junger Mann verhielt sich am Dienstag, 10. Januar, um 15.15 Uhr im RE6 gegenüber dem Zugpersonal äußerst unkooperativ. Zeugen schritten ein und verhinderten weitere körperliche Angriffe auf den Zugbegleiter. Der 18-jährige Deutsche wurde im Zug in Richtung Köln am Bahnhof Dormagen nach einer Fahrkarte gefragt. Er konnte weder Fahrkarte noch Personalausweis vorzeigen, flüchtete und schloss sich auf der Zugtoilette ein. Der Zugbegleiter (35) forderte den Mann, aus der Toilette herauszukommen. Das machte er auch, schlug dem Bahnmitarbeiter zweimal gegen die Brust, einmal mit der Faust gegen die linke Schläfe und nahm ihn in den Schwitzkasten. Zeugen griffen ein, brachten den 18-Jährigen zu Boden und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. In seiner Jackentasche wurde ein Pfefferspray gefunden und sichergestellt. Der Zugbegleiter wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Beamten führten den Tatverdächtigen der Wache in Düsseldorf zu. Auf der Wache versuchte er einen Bundespolizisten anzugreifen. Der Angriff konnte abgewehrt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille. Im weiteren Verlauf beruhigte sich der 18-Jährige und konnte um 17.10 Uhr mit einem Platzverweis entlassen werden. Gegen ihn wird nun wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und tätlichen Angriffs ermittelt. (md/-oli)

Hoffmann wieder in CDU

Der Kreisparteivorstand der CDU hat am Dienstag, 10. Januar, den Antrag von Peter-Olaf Hoffmann auf erneute Mitgliedschaft im CDU-Stadtverband Dormagen, Ortsverband Stürzelberg, positiv beschieden. Nach Auskunft der Kreisgeschäftsstelle, die der ehemalige Erste Bürger der Stadt Dormagen erhielt, „bin ich ab heute wieder Mitglied der CDU. Meine Motivation: Ich möchte einen Beitrag leisten, die CDU wieder zu einer politischen Kraft in Dormagen zu machen, die die Kommunalpolitik wieder mitgestaltet.“ Der Stürzelberger kann aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht an der Mitgliederversammlung des CDU-Stadtverbandes am Montagabend, 16. Januar, in der Kulle teilnehmen. Dort geht es nach einem Antrag des früheren Landtagsabgeordneten Karl Kress um die Wiedereinführung der Bezirksausschüsse im Stadtgebiet. „Der Bezirksausschuss ist genau der Ort, an dem die politische Mitgestaltung für eine Partei in der Opposition als erstes wieder umgesetzt werden kann“, nimmt Hoffmann dazu Stellung. (-oli/md)

Zu schnell gefahren

Am Montag, 9. Januar, wollten Polizeibeamte des Verkehrsdienstes gegen 17.20 Uhr einen Rollerfahrer kontrollieren. Der 22-Jährige befuhr mit überhöhter Geschwindigkeit unter anderem die Roggendorfer Straße in Hackenbroich. Als die Polizeibeamten den Dormagener zum Anhalten aufforderten, beschleunigte dieser nochmals und flüchtete zunächst über die Raiffeisenstraße. Die Polizei konnte zwar nicht weiter folgen, traf den Mann aber an seiner Wohnanschrift an und kontrollierte ihn. Dabei stellte sich heraus, dass der 22-Jährige nur im Besitz einer Mofaprüfbesscheinigung ist und somit nur ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren darf. Da der Dormagener ganz offensichtlich deutlich schneller unterwegs war, muss er sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. In solchen Fällen kann sich zudem die Zulassungspflicht und die damit einhergehende Versicherungspflicht ändern. Daher wird sich der Dormagener auch wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. (md/-oli)