Morgen kommt Novavax an

Am morgigen Samstag erwartet der Rhein-Kreis Neuss die erste Lieferung des Corona-Impfstoffes des Herstellers „Novavax“. Ab Sonntag, 27. Februar, beginnt der Kreis mit den Impfungen mit diesem Vakzin im Impfzentrum. Nach dem landesweiten Verteilerschlüssel erhält der Rhein-Kreis Neuss zunächst 3 870 Impfdosen für Erstimpfungen. Das Land NRW hat Vorgaben für eine Priorisierung bei der Impfung gemacht.

Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) betroffen sind, sind zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen von Novavax vorgesehen. Der Kreis wird die Einrichtungen über die Novavax-Impfangebote informieren. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung. Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung.

Aufgrund der vorgegebenen Priorisierung und der begrenzten Lieferkapazitäten ist eine Impfung aktuell nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hierfür hat der Rhein-Kreis Neuss ein Online-Portal auf www.rhein-kreis-neuss.de/novavax freigeschaltet, in dem auch direkt der Termin für die Zweitimpfung mitgebucht werden kann. Eine telefonische Terminvereinbarung – beispielsweise über die Corona-Hotline des Kreises – ist nicht möglich. Das neue Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss öffnet am Dienstag, 1. März, seine Türen an der Hellersbergstraße 2-4 in Neuss. Bis einschließlich Montag, 28. Februar, wird noch in der Turnhalle am Hammfelddamm in Neuss geimpft.

Der Impfstoff von Novavax ist ab 18 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von Novavax vervollständigt werden. Booster-Impfungen erfolgen weiterhin ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna. (md/-oli)

Friedenslicht und Glockengeläut

Die Krise in der Ukraine spitzt sich weiter zu, seit der vergangenen Nacht muss man von einem Krieg sprechen. Viele Menschen sind in Angst und Sorge. Die evangelische Christuskirche an der Ostpreußenallee ist heute geöffnet. Es besteht die Möglichkeit, so Pfarrer Frank Picht, dort eine Kerze anzuzünden. Zudem wird um 18 Uhr mit allen Glocken geläutet und zum Innehalten aufgerufen: „Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Kinder Gottes heißen.“ (md/-oli)

Inzidenz weiter über 1.500

Eine 95-jährige Frau aus Jüchen ist in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 468 gstiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 11.580 Personen (Vortag 11.327) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 1.622 Infizierte (1.608), in Rommerskirchen sind es 405 Infizierte (400). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts für den Rhein-Kreis Neuss liegt bei 1.518,8 (1.455,3). (md/-oli)

Audi A4 geklaut

In der Zeit von vergangenen Dienstagnachmittag (17 Uhr) bis Mittwochvormittag (9.30 Uhr) entwendeten Unbekannte einen grauen Audi 4 Avant. Der Kombi war auf dem Gelände eines Autohandels an der Mathias-Giesen-Straße im Einkaufs- und Gewerbepark TopWest zum Verkauf ausgestellt und hatte zur Tatzeit keine Kennzeichen. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf den Verbleib des Wagens geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 02131/300-0 beim zuständigen Kriminalkommissariat 14 zu melden. (md/-oli)

11.327 Infizierte im Kreisgebiet

Ein 82-jähriger und ein 92-jähriger Mann aus Kaarst sind ist in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 467 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 11.327 Personen (Vortag 10.510) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 1.608 Infizierte (1.505), in Rommerskirchen sind es 400 (378). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 1.455,3 (1.429,9). (md/-oli)

Inzidenz weiter rückläufig

Eine 54-jährige Frau aus Grevenbroich ist in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 465 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 10.510 Personen (Vortag 10.515) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. In Dormagen gibt es 1.505 Infizierte (1.501), in Rommerskirchen sind es 378 (375). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für das Kreisgebiet bei 1.429,9 (1.516,1). (md/-oli)

Doppel-Booster im Sammys

Am Freitag, 25. Februar, bietet der Rhein-Kreis Neuss von 14 bis 17 Uhr wieder Corona-Schutzimpfungen im Stadtbad „Sammys“, Robert-Koch-Straße 34, an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird in der Regel nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.

Impfwillige müssen nur einen Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist nur der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)