Das gilt für die Quarantäne

+++ Aktuelle Regelungen aus der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung +++ 

  • Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für 10 volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die 10 Tage aber eigenständig auf 7 Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich.
     
  • Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens 1 Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten 2 Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
     
  • Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich 10 Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf 7 Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens 1 Monat aufbewahrt werden muss.
     
  • Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf 5 Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
  • Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleiche Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Ausnahmeregelungen für Kontaktpersonen: Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen Corona-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).
     
  • Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+. (md/-oli)

Inzidenz nun über 300

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.937 Personen (Vortag 2.805) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 16 Personen (17) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 336 Infizierte (310), in Rommerskirchen sind es 60 Infizierte (59). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 302,0 (283,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in 784 Fällen (756) die Omikron-Variante und in 183 Fällen (185) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.000 Personen (1.181) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz bei knapp 260

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.751 Personen (Vortag 2.720) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 19 Personen (19) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 309 Infizierte (316), in Rommerskirchen sind es 60 (64). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 258,4 (218,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in 751 Fällen (593) die Omikron-Variante und in 200 Fällen (205) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.523 Personen (1.695) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Mitarbeiterin mit Benzin bespritzt

Am gestrigen Donnerstag betrat ein 28 Jahre alter Mann gegen 14 Uhr den Fachbereich Integration der Stadtverwaltung am Paul-Wierich-Platz in der Dormagener Innenstadt. Da er keinen 3G-Nachweis erbringen konnte, sollte er nach der Übergabe eines Briefes an eine der Mitarbeiterinnen die Räumlichkeiten wieder verlassen. Nach ersten Erkenntnissen holte der 28-jährige Asylbewerber daraufhin eine Plastikflasche aus seinem Rucksack und bespritzte die anwesenden Mitarbeiterinnen mit Benzin. Nachdem der Mann auch sich mit der Flüssigkeit übergossen hatte, holte er ein Feuerzeug hervor und hielt es drohend in Richtung der Angestellten. Durch weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung konnte er überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und später in eine Fachklinik eingewiesen. Bei ihm wurden geringe Mengen eines Betäubungsmittel aufgefunden, zudem ergab ein Drogenvortest Hinweise auf den Konsum des Rauschgifts THC (Wirkstoff der Hanfpflanze). Nach der Entnahme einer Blutprobe erwartet ihn nun ein Strafverfahren. In dem Brief hatte der Bewohner einer kommunalen Unterbringungseinrichtung gefordert, in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden; andernfalls werde er sich das Leben nehmen. Drei Mitarbeiterinnen der Verwaltung wurden leicht verletzt: Sie erlitten Augen- und Atemwegsreizungen, die eine ambulante ärztliche Behandlung erforderlich machten. Der Mann hatte circa einen Liter der brennbaren Flüssigkeit in dem Büroraum verspritzt, der anschließend durch Kräfte der Feuerwehr Dormagen gelüftet wurde. (md/-oli)

Über Demenz austauschen

Am Mittwoch, 19. Januar, findet von 18 bis 20 Uhr der Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz im evangelischen Gemeindehaus, Ostpreußenallee 1, statt (Eingang am Kindergarten). Eine Demenzerkrankung bringt viele Veränderungen mit sich und stellt für Angehörige in verschiedener Hinsicht eine große Belastung dar. Im Verlauf der Erkrankung muss der Angehörige immer mehr Verantwortung übernehmen, was nicht selten zur absoluten Überbelastung führt. Daher ist es wichtig, dass Angehörige Entlastung finden. Für einige sehr hilfreich ist der Austausch mit anderen Angehörigen, die sich in sehr ähnlicher Lebenssituation befinden. Das Motto: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Die Alzheimer Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss bietet jeden dritten Mittwoch im Monat einen fachlich geleiteten Gesprächskreis an, moderiert durch Sandra Menge. Neben dem Gedankenaustauch der Angehörigen ist es dort möglich, sämtliche Fragen rund um das Thema Demenz loszuwerden und Hinweise zum Umgang mit dem Erkrankten zu erhalten. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert wegen der Corona-Pandemie unbedingt eine Anmeldung: Tel. 02131/22 21 10 oder per E-Mail an alzheimer-neuss@t-online.de. Für die Teilnahme gilt die 2G-Regel. (md/-oli)

Kauft Stadt das Ring-Center?

In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 26. Januar beraten die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil über den Ankauf des „Ring-Centers“. Die finale Entscheidung obliegt danach dem Stadtrat. Bürgermeister Erik Lierenfeld sieht in dem geplanten Ankauf ein klares Bekenntnis zur Zukunft der Innenstadt. Als Immobilieneigentümerin könnte die Stadt selbst bauliche Veränderungen, energetische Verbesserungen oder die Mieterstruktur und damit die strategische Innenstadtentwicklung aktiv mitgestalten. Als erste Maßnahme ist in Kooperation zwischen der energieversorgung dormagen (evd) und der City Ring Handels GmbH & Co. KG der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes vorgesehen. Über den Kaufpreis der Immobilie vereinbarten die an der Veräußerung beteiligten Parteien Stillschweigen. „Wer an Einkaufen in Dormagen denkt, denkt an das Traditions-Kaufhaus ‚Ring-Center‘ auf der Kölner Straße“, so der Verwaltungschef. Deswegen sei gerade diese Immobilie als Schlüsselelement der City für die Stadt besonders attraktiv.

Das Kaufhaus spielt für die Dormagener Innenstadt mit seinem breiten Sortiment als Frequenzbringer und als Arbeitgeber mit rund 90 Mitarbeitenden eine zentrale Rolle. „Das eigentümergeführte Kaufhaus mit circa 7.000 Quadratmeter Verkaufsfläche auf vier Etagen und über 80.000 Produkten ist für eine Stadt in der Größe Dormagens eine positive Besonderheit und ein zentraler Kundenmagnet“, erläutert der Geschäftsführer der Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen (SWD), Michael Bison. Die Bedeutung der Innenstadt als Einkaufsort hänge maßgeblich von der Vielfalt des Angebotes und der Attraktivität des Umfeldes ab, so Bison. (md/-oli)

Kreisweit 623 Omikron-Fälle

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.720 Personen (Vortag 2.563) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 19 Personen (19) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es heute 316 Infizierte (301), in Rommerskirchen sind es 64 (60). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 218,4 (220,6). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist in 623 Fällen (586) die Omikron-Variante und in 205 Fällen (242) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.695 Personen (1.782) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)