Vandalismus in mittlerweile vier Schulgebäuden

Bisher Unbekannte drangen in der Nacht von Mittwoch, 28. März, 18 Uhr, auf Donnerstag, 29. März, 7.30 Uhr, in die „Schule am Chorbusch“ an der Hackhauser Straße in Hackenbroich ein. Das Lehrerzimmer und Sekretariat wurden durchwühlt. Was den Vandalen, die in den Gängen auch einen Feuerlöscher entleerten, an Beute in die Hände fiel, ist bislang noch nicht bekannt. Die Spurenauswertung dauert an.
Sowohl am Willy-Brandt-Platz direkt am Bahnhof als auch am Max-Reger-Weg verschafften sich Unbekannte in den Tagen davor gewaltsam Zutritt zu drei Schulgebäuden. Sie brachen Fenster und im Folgenden auch innenliegende Türen auf. Die Täter beschädigten Mobiliar und nahmen nach ersten Erkenntnissen der Polizei auch kleinere Bargeldbeträge an sich. Der jeweilige Tatzeitraum konnte beim Berufsbildungszentrum am Willy-Brandt-Platz auf Montag, 26. März, 20.45 Uhr, bis Dienstag, 27. März, 7 Uhr, eingegrenzt werden. Bei der Realschule am Sportpark am Max-Reger-Weg geht die Kriminalpolizei davon aus, dass die Tat zwischen Freitag, 23. März, 17 Uhr, und Dienstag, 27. März, 12.45 Uhr, begangen wurde. Insbesondere dort deuteten Verwüstungen auf Vandalismus als Motivation für den Einbruch hin.
Zuvor waren (die gleichen?) Vandalen bereits in das Gebäude des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums an der Haberlandstraße eingestiegen. Zwischen Freitag (23. März), 22.20 Uhr, und Montag (26. März), 10.30 Uhr, hatten Unbekannte ein Fenster eingeschlagen und waren so in das Gebäude gelangt. Dort öffneten sie in mehreren Räumen Schränke und Behältnisse und verteilten die Gegenstände daraus auf dem Boden. Außerdem leerten die Eindringlinge mehrere Feuerlöscher. Die Einbrecher hinterließen folglich eine größere Verwüstung. Ob sie auch etwas entwendetet haben, kann noch nicht gesagt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Hinweise werden von den Ermittlern unter Tel. 02131/300-0 entgegengenommen. (pol/-oli)

Smoke on the Water


 
Im neu gestalteten Medienraum des evangelischen Jugendzentrums an der Hackhauser Straße 67 in Hackenbroich können Jugendliche nun selber kreativ werden. Zur Einweihung überzeugten sich jetzt einige geladene Gäste vom neuen hochwertigen Equipment und drehten vor einem Green Screen zum weltweit bekannten Song „Smoke on the Water“ von „Deep Purple“ einen Videoclip. Vorher verkleideten sich die Darsteller. Als verwegener Gitarrist mit rotem Instrument und schwarzer Löwenmähne war Bürgermeister Erik Lierenfeld voll in seinem Element. Direkt neben ihm performte der „Sänger ohne Mimik“ dank schwarzer Maske – sein zweiter Stellvertreter Michael Dries. Zwischen den Jahreszeiten nicht so ganz entscheiden konnte sich Bassist Jo Deußen, verkleidet mit einer Sonnenbrille, Nikolausmütze und lilafarbenem Halstuch. Als headbangender Engel trat Fanny Winter, pädagogische Leiterin der Offenen Ganztagsschule Burg, auf. Mit ihr tanzte die Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt, Julia Stöcker, die sich mit einer Totenkopfmaske vermummt hatte. Hätten Sie alle erkannt?  Wer einmal selbst Musik machen und dazu ein Video aufnehmen möchte, kann sich direkt im Jugendzentrum melden und nach den freien Zeiten fragen. (jvh)

Rote Karte für Bahnhof

Vor rund dreieinhalb Jahren wurde das neu gestaltete Bahnhofsvorfeld der Öffentlichkeit übergeben. Dort sieht es bei weitem nicht mehr so schön aus wie damals. Noch schlimmer aber wird es, wenn man durch den Tunnel geht, die Treppen benutzt und am Bahnsteig steht: Dreck, undefinierbare feuchte Stellen, Graffitis.

Auch der Eingangsbereich zum Dormagener Bahnhof von der Zonser Straße aus kommend wirkt alles andere als einladend. (Foto: -oli)

Der negative Gesamteindruck, den vor allem der Bahnhof selber abgibt, führte im aktuellen Stationsbericht des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) dazu, dass die Bewertung in roter Farbe ausfiel. Das bedeutet: nicht akzeptabel. Die Ansprüche der VRR-Prüfer wurden zu weniger als 83 Prozent erfüllt. Wenig überraschend, dass in dem Bericht vor allem der Zugang zu den Gleisen schlecht abschnitt. Die Prüfer gaben aber zugleich den Hinweis ab, dass die Unterhaltungspflicht auch bei der Stadt Dormagen liege. Insgesamt schnitten von den 296 untersuchten Bahnhöfen 54 mit der „Roten Karte“ ab. Die Hauptgründe: Müll und Graffitis. Die Haltestelle in Nievenheim bekam vom VRR ein „noch akzeptabel“. Das galt auch für die Haltestelle im Chempark Dormagen. Immerhin bekam der Bahnhof am Willy-Brandt-Platz im Hinblick auf die „Funktion“ die Farbe „grün“ (akzeptabel). „Gelb“ (noch akzeptabel) wurden die Bereiche Sauberkeit und Graffiti eingeschätzt. Das „Rot“ resultierte demnach vorwiegend aus dem Zustand des Tunnels. Wobei auf der anderen Seite der Zugang an der Zonser Straße ähnlich schlimm aussieht: Rund um den Fahrstuhl verteilt sich ein „Flickenteppich“ aus festgetretenen Kaugummis und anderen Dinge – von denen man besser nicht wissen möchte, was das ursprünglich einmal war. In den Ecken fällt das Identifizieren schon leichter: Urin und Kotze vorherrschend. Insgesamt ist der Dormagener Bahnhof in den Bewertungen von „Grün“ im Jahr 2015 über „Gelb“ im Jahr 2016 nun in der Prüfung für das Jahr 2017 bei „Rot“ angekommen. Während die Deutsche Bahn für die Bahnsteige, Lärmschutzwände und den Aufzug zuständig ist, liegt die Zuständigkeit der Stadt Dormagen bei der Personenunterführung und in den Vorfeldbereichen. Der Vorplatz am Willy-Brandt-Platz wurde von 2012 bis 2014 umgestaltet. In diesem Jahr soll die Umgestaltung der anderen Seite (Ausgang Knechtstedener Straße) beginnen. m Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Horrem“ ist eine deutliche Aufwertung des Zugangsbereichs an der Knechtstedener Straße vorgesehen. Dazu gehören auch graffitiabweisende Wände im Tunnel, die zumindest die Beseitigung der Schmierereien erleichtern sollen. Die Unterführung selber soll heller erleuchtet werden, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern und Graffitischmierern ihr Hobby zu erschweren. (-oli; SCHAUFENSTER vom 24.2.2018)

Verwaltungsgericht: Bürgerbegehren für Hallenbad ist unzulässig

Das endgültige Aus für das ehemalige städtische Hallenbad in Nievenheim ist am vergangenen Montag näher gerückt. Im Eilverfahren fasste das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Beschluss, dass das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft (IG) „Nievenheim“ unzulässig ist. Damit wird die Auffassung der Verwaltung und der Mehrheit des Stadtrates bestätigt.

So richtig überraschend kam die Nachricht aus der Landeshauptstadt am vergangenen Montag nicht an – zumindest nicht bei der von Bürgermeister Erik Lierenfeld geführten Stadtverwaltung. Denn die erste Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte die Rechtsansicht der Kommune, die im Herbst vergangenen Jahres von der Mehrheit des Stadtrates getragen wurde: Da es sich um ein „kassatorisches Bürgerbegehren“ handelt – also um den Versuch, einen Ratsbeschluss aufzuheben (einzukassieren) – galt dafür nach den Buchstaben des Gesetzes eine Frist von drei Monaten. Abgestellt wird auf den Tag des damaligen Ratsbeschlusses, das Hallenbad an der Robert-Koch-Straße kernzusanieren – unter Aufgabe des Nievenheimer Standortes. Das war im April des Jahres 2013. Das Bürgerbegehren, das zum Ziel hat, den Weiterbetrieb des Hallenbades an der Straße „Am Schwimmbad“ in Nievenheim zu sichern, wurde demnach viel zu spät auf den Weg gebracht. Im Juristendeutsch wird dies als „Verfristung“ bezeichnet. Im Übrigen vertrat das

Bei der Entscheidung im Stadtrat, nich weiter zwei Hallenbäder in Dormagen zu betreiben, wurde insbesondere der finanzielle Aspekt abgewogen. (Foto: Archiv)

Verwaltungsgericht die Ansicht, dass aus der „Beschluss-Historie ohne weiteres deutlich wird, dass die Entscheidung, das Hallenbad am Standort Dormagen-Mitte zu sanieren, die Schließung des Hallenbades in Nievenheim zwingend mit umfasse“. Auch das entspricht der Argumentation der Verwaltung, die der Bürgermeister in der Ratssitzung im Herbst 2017 vorgetragen hatte. Dem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz folgt noch eine Verhandlung in der Hauptsache. In der Regel ist es aber so, dass Gerichte in der eigentlichen Hauptverhandlung nur sehr selten von ihrem Beschluss im Eilverfahren abweichen. Dafür, dass das im vorliegenden Fall auch so ist, sprechen zwei Umstände: Die Verfristung ist ein formalrechtlicher Aspekt, der keinen Abwägungsspielraum eröffnet. Zudem hat das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss nach vorläufiger Prüfung am vergangenen Montag auch schon in materieller Hinsicht rechtlich eine wichtige Position bezogen. Das Bürgerbegehren würde nämlich in Erfolgsfall den im April 2013 vom Stadtrat gefassten Grundsatzbeschluss einkassieren und einen ganz anderen Weg weisen – nämlich den weiteren Betrieb zweier Hallenbäder im Stadtgebiet. Gegen den Beschluss im Eilverfahren kann die Interessengemeinschaft allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf einlegen. (-oli; SCHAUFENSTER vom 24.2.2018)