Am Sonntag, 23. März, beobachteten Zeugen gegen 3.50 Uhr, wie ein Fahrzeug den Ahornweg in Horrem befuhr und in einer Zufahrt wendete. Beim Rückwärtsfahren kam es zu einem Zusammenstoß mit einem geparkten Auto. Die Fahrzeugführerin fuhr in Richtung Ulmenallee weiter. Die hinzugerufenen Polizisten konnten die Dame auf der B9 fahrend antreffen und anhalten. Bei der Kontrolle erhielten sie Hinweise auf einen möglichen Alkoholkonsum. Der folgende Alkoholtest verlief positiv. Auf einer Wache wurde der 64-jährigen Dormagenerin eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt. Die Polizei weist daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- und Fahrvermögen auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit „Ausfallerscheinungen“ (Schlangenlinien, Unfall etc.) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. (md/-oli)