Schwerpunkteinsatz E-Scooter

Am Montagmorgen, 27. März, gab es einen Sondereinsatz des Schwerpunktdienstes der Polizei im Rhein-Kreis Neuss zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in Neuss, Grevenbroich und Dormagen. Besonders die Bereiche um Bahnhöfe und Haltestellen wurden verstärkt bestreift. Im Rahmen dessen kontrollierten die Beamten insgesamt 47 Personen, 15 E-Scooter und 13 Fahrräder. Neben kleineren Verkehrsverstößen hatte die Polizei insbesondere bei den Kontrollen von E-Scootern und deren Nutzern den richtigen Riecher.

Eine Kontrolle erfolgte gegen 10.30 Uhr auf dem Rübenweg in Horrem. Eine Streifenwagenbesatzung stoppte die Fahrt zweier E-Scooter-Fahrer. Beide E-Scooter verfügten nicht über den nötigen Versicherungsschutz. Zudem stellten die Beamten fest, dass sowohl der 39-jährige Dormagener als auch dessen 33-jährige Begleitung unter Drogeneinfluss standen. Beide Personen mussten die Beamten zur Polizeiwache Dormagen zur Blutprobenentnahme begleiten. Ihnen blühen nun diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ein ähnliches Bild ergab sich während einer Kontrolle gegen 11.30 Uhr auf der Haberlandstraße in Dormagen. Nicht nur, dass der Versicherungsschutz fehlte, sondern auch dort wurde festgestellt, dass die 39-Jährige unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Nach Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache Dormagen wurde die Dormagenerin entlassen, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

Grundsätzlich gilt das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebenso müssen E-Scooter zwingend versichert werden. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies, obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist. (md/-oli)