Ausweitung der Notbetreuung
Der Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in den Schulklasse eins bis sechs soll ausgeweitet werden. Diese Entscheidung haben das NRW-Schulministerium und das NRW-Familienministerium am Sonntag, 22. März, mitgeteilt. Auf den entsprechenden Erlass warten die Kommunen aktuell. Die Stadt Dormagen wird gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen dem Vorschlag des Landes für die Kitas…