Drei Änderungen ab Montag
Ab Montag, 1. März, dürfen Friseurbetriebe und Betriebe zur nicht-medizinischen Fußpflege wieder öffnen. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen in Dormagen: Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Sport: Individualsport unter freiem Himmel ist erlaubt – allein, zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie Einzeltraining. Sportanlagen können unter Auflagen geöffnet werden. Bis zu fünf Verantwortliche müssen die Vereine…