Impfpflicht ab 16. März
Bundesweit tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich zum 16. März in Kraft. Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen müssen bis zu diesem Termin ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Immunisierung vorlegen. Wenn eine Impfung im Einzelfall auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht möglich ist, müssen sie dies mit einem umfangreichen ärztlichen Attest nachweisen.…








