Das gilt ab Montag
Mit der ab 11. Januar geltenden Corona-Schutzverordnung NRW greifen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Stadt Dormagen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Maskenpflicht neu regelt (siehe dazu in der heutigen Gesamtausgabe von Rheinischer Anzeiger auf Seite 4). In der Zeit vom 11. Januar bis zunächst einschließlich zum 31. Januar ist der Präsenzunterricht an allen Schulen ausgesetzt. Alle Schüler…