Das gilt ab Freitag
Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Schutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Grundsatz: Geimpften…