Eigenständig in Quarantäne

Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die ein positives Schnelltest- oder PCR-Testergebnis haben, sich eigenständig und unmittelbar nach Erhalt des Testergebnisses in häusliche Isolierung begeben müssen. Dies gilt unabhängig von einem Impf- oder Genesenenstatus. Eine weitere Anordnung des Gesundheits- oder Ordnungsamtes ist hierfür nicht erforderlich.

Dies regelt die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann eine gesonderte Kontaktpersonennachverfolgung nur noch erfolgen, wenn kritische Infrastruktur, Schulen, Kindertagesstätten oder vulnerable Personengruppen betroffen sind. Eine Priorisierung ist auch im Bund-Länder-Beschluss vom 24. Januar vorgesehen und Empfehlung des Robert-Koch-Institutes. Positiv getestete Personen sind zudem verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu unterrichten, zu denen in den zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand. Diese Kontaktpersonen müssen ebenfalls ohne eine gesonderte behördliche Anordnung in Quarantäne. Nicht in Quarantäne muss, wer geboostert ist und Kontakt zu einem Infizierten hatte. Dasselbe gilt für Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als 90 Tage zurückliegt.

Auch das Ende der häuslichen Isolierung und der Quarantäne bedarf keiner gesonderten behördlichen Anordnung. Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolierung/Quarantäne nach zehn Tagen ab dem Tag der Probenentnahme, bei Nicht-Haushaltsmitgliedern ab dem Tag des letzten Kontaktes. Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn und solange zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorliegen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest frei testen, wenn keine Symptome einer Erkrankung vorliegen. Im Rhein-Kreis Neuss wohnhafte Personen können ihr negatives Testergebnis hierzu online auf rkn.nrw/freitestung hochladen. Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Schulen und in Kitas. Diese können sich als Kontaktpersonen ohne Symptome bereits nach fünf Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest frei testen, wenn keine Symptome vorliegen. Das Testergebnis muss bei im Rhein-Kreis Neuss wohnhaften Kindern und Jugendlichen online auf rkn.nrw/freitestung-schule hochgeladen werden.

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich ebenfalls nach sieben Tagen frei testen, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. (md/-oli)