Weiter in Inzidenzstufe 3
Heute ist die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Diese sieht Regelungen in drei Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens bei 50 liegt. Die Inzidenzstufe 3 gilt bei über 50 bis höchstens…