Das gilt ab heute
Die Landesregierung hat erneut die Corona-Schutzverordnung NRW angepasst, die so zunächst bis zum 21. Dezember gelten soll. Ab Samstag, 4. Dezember gilt für nicht geimpfte oder genesene Bürger bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten,…