Bändchen-Lösung für 2G
Für den größten Teil des Einzelhandels gilt derzeit die 2G-Regel. Wer etwa Bekleidung, Schuhe, elektronische Ware oder Schreibsachen im Fachgeschäft kaufen möchte, erhält nur nach Nachweis seiner vollständigen Impfung oder Genesung Zutritt zum Ladenlokal. Gleiches gilt seit geraumer Zeit schon für die Gastronomie. „Diese Regelung ist im Rahmen des Infektionsschutzes sinnvoll, bedeutet aber erheblichen Umstand und Aufwand für Geschäftsinhabe sowie…