Das gilt für die Quarantäne
+++ Aktuelle Regelungen aus der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung +++ Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für 10 volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann…