Alten „Lappen“ umtauschen
Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss diesen bis Donnerstag, 19. Januar, umtauschen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss einen Online-Dienst an – auf https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/strassenverkehrsamt/dienstleistungen/pflichtumtausch-der-alter-fahrerlaubnis/. Eine erfolgreiche Bearbeitung ist per Upload möglich, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des…