Das gilt ab morgen
Die NRW-Landesregierung passt die Corona-Schutzverordnung fortwährend an die Entwicklungen des Pandemiegeschehens an und setzt ab morgen, 13. Januar, aktualisierte oder zusätzliche Regelungen in Kraft: 1. Die Zugangsbeschränkung 2G+ für immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar gilt 2G+ darüber hinaus auch…