Erste Lockerungen
Für Einzelhandelsgeschäfte entfallen seit vergangenen Samstag in NRW mit der angepassten Corona-Schutzverordnung die Zugangsbeschränkungen und jegliche Kontrollen. Auch nicht-immunisierte Personen können wieder im Handel einkaufen. Das Tragen einer medizinischen Maske bleibt verpflichtend, eine FFP2-Maske wird empfohlen. In Fahrzeugen des Öffentlichen Personennah- oder -fernverkehrs einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen wird das Tragen einer FFP2-Maske…