Aktuell sind im Rhein-Kreis Neuss 256 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 25 Personen sind kreisweit bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 94 in Neuss, 42 in Dormagen, 38 in Grevenbroich, 36 in Meerbusch, 22 in Kaarst, 14 in Korschenbroich, acht in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. 1.062 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 930 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/av)
Kategorie: Allgemein
17 Erkrankte wieder genesen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind mittlerweile 17 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 40 in Dormagen, 35 in Grevenbroich, 34 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 1.008 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 919 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/av)
220 Infektionen im Kreisgebiet
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 39 in Dormagen, 37 in Grevenbroich, 32 in Meerbusch, 20 in Kaarst, zwölf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 835 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 942 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Im Seniorenheim St. Hubertusstift in Neuss hat sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Bewohner auf 27 erhöht. Die Bewohner sind alle weiterhin in der Einrichtung und nicht in einem kritischen Zustand. Die notwendige ärztliche Versorgung ist dort sichergestellt. Die durch den Rhein-Kreis Neuss als WTG-Behörde mit dem Betreiber abgestimmten Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchmischung von Bewohnern und Mitarbeitern wurden umgesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)
Zehn Erkrankte wieder genesen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 179 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 39 in Neuss, 36 in Grevenbroich, 33 in Dormagen, 30 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, acht in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 447 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 1.226 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)
Kontaktverbot auch in Dormagen
Die NRW-Landesregierung hat mit einem weitreichenden Kontaktverbot eine einheitliche Leitlinie für die Kommunen im Kampf gegen das Coronavirus vorgegeben. Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld begrüßte den Schritt: „Es ist uns – das hat dieses Wochenende gezeigt – endlich gelungen, das öffentliche Leben spürbar herunterzufahren. Das war wichtig, weil es außer unserem eigenen Verhalten derzeit kein Gegenmittel gegen das Coronavirus gibt. Mit dem heute bekanntgegebenen Kontaktverbot gehen wir diesen Weg konsequent weiter.“ Zudem sei es wichtig, auf allen Ebenen möglichst geschlossen vorzugehen: „Nur so schaffen wir das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung“, so Lierenfeld weiter. Das von der Landesregierung verabschiedete Kontaktverbot wurde per Rechtsverordnung erlassen und tritt ab Montag, 23. März, in Kraft. Danach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen davon sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten). Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden. Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis. Lierenfeld appelliert abermals an alle Dormagener, „jetzt mitzuziehen. Das sind keine Handlungsempfehlungen, sondern verbindliche Regeln, nach denen wir jetzt alle mindestens in den nächsten zwei Wochen zu leben haben.“ Lierenfeld warb zudem dafür, sich über die Kanäle der Stadt Dormagen sowie „seriöse Medien, die ihr Handwerk verstehen“, zu informieren. Insbesondere über die sozialen Netzwerke kursierten immer wieder Gerüchte, Halbwahrheiten und bewusst gestreute fake news. „Wir als Stadt werden jedenfalls versuchen, Sie möglichst schnell, umfassend und transparent über alle neuen Entwicklungen zum Thema Coronavirus auf dem Laufenden zu halten.“ Außerdem appelliert der Bürgermeister an alle Mitbürger Falschmeldungen bei Polizei oder Ordnungsamt zu unterlassen: „Wir bekommen Anrufe über Versammlungen, zwei Minuten später treffen die Kollegen ein und es ist niemand dort. Das behindert uns in unserer Arbeit massiv!“(md/-av)
Ausweitung der Notbetreuung
Der Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in den Schulklasse eins bis sechs soll ausgeweitet werden. Diese Entscheidung haben das NRW-Schulministerium und das NRW-Familienministerium am Sonntag, 22. März, mitgeteilt. Auf den entsprechenden Erlass warten die Kommunen aktuell. Die Stadt Dormagen wird gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen dem Vorschlag des Landes für die Kitas folgen. Somit besteht dann ein Betreuungsanspruch, sobald ein Elternteil beruflich eine sogenannte Schlüsselposition bekleidet. Bisher mussten beide Elternteile einer speziellen Berufsgruppe angehören. Auch eine Betreuung an den Wochenenden wird im Zuge dessen sichergestellt.
„Diese Maßnahme ist notwendig, da unsere Erfahrungen der vergangenen Tage gezeigt haben, dass durch den Betreuungsengpass auch viele Pflegekräfte, Krankenpfleger und Ärzte zu Hause geblieben sind“, so Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Das ist in dieser Krise fatal. Wir brauchen jetzt so viel medizinisches Fachpersonal wie möglich, um die Krise gemeinsam zu meistern. Durch die neue Regelung können wir so dafür sorgen und gleichzeitig eine Entlastung in den Familien schaffen.“ Lierenfeld betont aber, mit dieser Regelung maßvoll umzugehen: „Unser oberstes Ziel bleibt weiterhin die Eindämmung des Virus. Nur wer wirklich keine andere Möglichkeit hat, sollte die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit dem Angebot um.“
Betroffene Eltern wenden sich weiterhin per E-Mail an schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de und kita.notbetreuung@stadt-dormagen.de oder an die Bürgerhotline unter Tel. 02133/257-555 und müssen Nachweise vom Arbeitgeber beibringen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht durch den Träger. (md/-oli)
Erster Todesfall in Dormagen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 112 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden – Stand Samstag, 21. März. Eine 84-jährige Frau aus Dormagen und ein 92-jähriger Mann aus Rommerskirchen sind an den Folgen des Virus gestorben. Beide litten unter Vorerkrankungen. Damit steigt die Zahl der Todesopfer aus dem Kreisgebiet auf drei. Kreisweit zwei Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 25 in Meerbusch, 23 in Dormagen, 19 in Grevenbroich, 18 in Neuss, 14 in Kaarst, sieben in Korschenbroich, vier in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. Insgesamt 338 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Kreisweit sind aktuell 1.056 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
17 Erkrankte wieder genesen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind mittlerweile 17 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 40 in Dormagen, 35 in Grevenbroich, 34 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 1.008 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 919 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/av)
220 Infektionen im Kreisgebiet
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 220 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 71 in Neuss, 39 in Dormagen, 37 in Grevenbroich, 32 in Meerbusch, 20 in Kaarst, zwölf in Korschenbroich, sieben in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 835 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 942 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Im Seniorenheim St. Hubertusstift in Neuss hat sich die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Bewohner auf 27 erhöht. Die Bewohner sind alle weiterhin in der Einrichtung und nicht in einem kritischen Zustand. Die notwendige ärztliche Versorgung ist dort sichergestellt. Die durch den Rhein-Kreis Neuss als WTG-Behörde mit dem Betreiber abgestimmten Maßnahmen zur Vermeidung einer Durchmischung von Bewohnern und Mitarbeitern wurden umgesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)
Zehn Erkrankte wieder genesen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 179 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Unverändert drei Erkrankte sind an den Folgen der Infektion gestorben. Kreisweit sind zehn Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 39 in Neuss, 36 in Grevenbroich, 33 in Dormagen, 30 in Meerbusch, 20 in Kaarst, elf in Korschenbroich, acht in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. 447 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 1.226 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter Tel. 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen finden sich auf der Kreis-Homepage www.rhein-kreis-neuss.de/corona.(md/-av)
Kontaktverbot auch in Dormagen
Die NRW-Landesregierung hat mit einem weitreichenden Kontaktverbot eine einheitliche Leitlinie für die Kommunen im Kampf gegen das Coronavirus vorgegeben. Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld begrüßte den Schritt: „Es ist uns – das hat dieses Wochenende gezeigt – endlich gelungen, das öffentliche Leben spürbar herunterzufahren. Das war wichtig, weil es außer unserem eigenen Verhalten derzeit kein Gegenmittel gegen das Coronavirus gibt. Mit dem heute bekanntgegebenen Kontaktverbot gehen wir diesen Weg konsequent weiter.“ Zudem sei es wichtig, auf allen Ebenen möglichst geschlossen vorzugehen: „Nur so schaffen wir das erforderliche Vertrauen in der Bevölkerung“, so Lierenfeld weiter. Das von der Landesregierung verabschiedete Kontaktverbot wurde per Rechtsverordnung erlassen und tritt ab Montag, 23. März, in Kraft. Danach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen davon sind Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, auch mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen. Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten). Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden. Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen. Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis. Lierenfeld appelliert abermals an alle Dormagener, „jetzt mitzuziehen. Das sind keine Handlungsempfehlungen, sondern verbindliche Regeln, nach denen wir jetzt alle mindestens in den nächsten zwei Wochen zu leben haben.“ Lierenfeld warb zudem dafür, sich über die Kanäle der Stadt Dormagen sowie „seriöse Medien, die ihr Handwerk verstehen“, zu informieren. Insbesondere über die sozialen Netzwerke kursierten immer wieder Gerüchte, Halbwahrheiten und bewusst gestreute fake news. „Wir als Stadt werden jedenfalls versuchen, Sie möglichst schnell, umfassend und transparent über alle neuen Entwicklungen zum Thema Coronavirus auf dem Laufenden zu halten.“ Außerdem appelliert der Bürgermeister an alle Mitbürger Falschmeldungen bei Polizei oder Ordnungsamt zu unterlassen: „Wir bekommen Anrufe über Versammlungen, zwei Minuten später treffen die Kollegen ein und es ist niemand dort. Das behindert uns in unserer Arbeit massiv!“(md/-av)
Ausweitung der Notbetreuung
Der Anspruch auf die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in den Schulklasse eins bis sechs soll ausgeweitet werden. Diese Entscheidung haben das NRW-Schulministerium und das NRW-Familienministerium am Sonntag, 22. März, mitgeteilt. Auf den entsprechenden Erlass warten die Kommunen aktuell. Die Stadt Dormagen wird gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen dem Vorschlag des Landes für die Kitas folgen. Somit besteht dann ein Betreuungsanspruch, sobald ein Elternteil beruflich eine sogenannte Schlüsselposition bekleidet. Bisher mussten beide Elternteile einer speziellen Berufsgruppe angehören. Auch eine Betreuung an den Wochenenden wird im Zuge dessen sichergestellt.
„Diese Maßnahme ist notwendig, da unsere Erfahrungen der vergangenen Tage gezeigt haben, dass durch den Betreuungsengpass auch viele Pflegekräfte, Krankenpfleger und Ärzte zu Hause geblieben sind“, so Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Das ist in dieser Krise fatal. Wir brauchen jetzt so viel medizinisches Fachpersonal wie möglich, um die Krise gemeinsam zu meistern. Durch die neue Regelung können wir so dafür sorgen und gleichzeitig eine Entlastung in den Familien schaffen.“ Lierenfeld betont aber, mit dieser Regelung maßvoll umzugehen: „Unser oberstes Ziel bleibt weiterhin die Eindämmung des Virus. Nur wer wirklich keine andere Möglichkeit hat, sollte die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll mit dem Angebot um.“
Betroffene Eltern wenden sich weiterhin per E-Mail an schule.notbetreuung@stadt-dormagen.de und kita.notbetreuung@stadt-dormagen.de oder an die Bürgerhotline unter Tel. 02133/257-555 und müssen Nachweise vom Arbeitgeber beibringen. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachricht durch den Träger. (md/-oli)
Erster Todesfall in Dormagen
Aktuell ist im Rhein-Kreis Neuss bei 112 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden – Stand Samstag, 21. März. Eine 84-jährige Frau aus Dormagen und ein 92-jähriger Mann aus Rommerskirchen sind an den Folgen des Virus gestorben. Beide litten unter Vorerkrankungen. Damit steigt die Zahl der Todesopfer aus dem Kreisgebiet auf drei. Kreisweit zwei Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den mit dem Virus infizierten Personen wohnen 25 in Meerbusch, 23 in Dormagen, 19 in Grevenbroich, 18 in Neuss, 14 in Kaarst, sieben in Korschenbroich, vier in Jüchen und zwei in Rommerskirchen. Insgesamt 338 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Kreisweit sind aktuell 1.056 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)