Kein Corona-Fall in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Freitagnachmittag, 19. Juni – bei 23 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit 719 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen acht in Neuss, fünf in Grevenbroich, vier in Jüchen, drei in Meerbusch und drei in Korschenbroich. Unverändert 20 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 762 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,7. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.081 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 144 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)

Nur noch ein Fall vor Ort

Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Donnerstagnachmittag, 18. Juni – bei 23 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit 719 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen acht in Neuss, fünf in Grevenbroich, vier in Jüchen, drei in Meerbusch, zwei in Korschenbroich und eine Person in Dormagen. Unverändert 20 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 762 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 3,5. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.082 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 124 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)

Zwei Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist bei 25 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 713 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen sieben in Neuss, sechs in Grevenbroich, je vier in Meerbusch und Jüchen sowie jeweils zwei in Dormagen und Korschenbroich. Unverändert sind bisher 20 Menschen an den Folgen der Erkrankung verstorben, wobei diese Personen überwiegend Vorerkrankungen hatten. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 758 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.074 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 116 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Kreisweit noch 24 Infektionsfälle

Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Dienstagnachmittag, 16. Juni – bei 24 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit 712 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen sieben in Neuss, sechs in Grevenbroich, je vier in Meerbusch und Jüchen, zwei in Dormagen und eine Person in Korschenbroich. Unverändert 20 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 756 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.068 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 109 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)

Unverändert zwei Fälle vor Ort

Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Montagnachmittag, 15. Juni – bei 23 aktuell erkrankten Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit 712 Personen sind bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen sieben in Neuss, sechs in Grevenbroich, vier in Meerbusch, drei in Jüchen, zwei in Dormagen und eine Person in Korschenbroich. Unverändert 20 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss somit 755 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt bei 2,7. Sollte dieser 50 erreichen, müssten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. 4.059 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 111 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)

Zwei Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 14. Juni – bei 25 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Kreisweit sind 710 Personen bereits wieder von der Infektion genesen. Von den aktuell mit dem SARS-Cov-2 Infizierten wohnen acht in Neuss, sechs in Grevenbroich, jeweils vier in Jüchen und Meerbusch, zwei in Dormagen und eine Person in Korschenbroich. Insgesamt wurden im Kreisgebiet somit 755 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt in den vergangenen sieben Tagen bei 2,9. Sollte dieser 50 erreichen, müssten wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. Insgesamt 4.045 Personen konnten bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden, da sie nach Ablauf der 14-tägigen Inkubationszeit keine Krankheitssymptome zeigten. Aktuell sind noch 123 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Weitere Lockerungen ab Montag

Ab Montag, 15. Juni, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Die Änderungen betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus besonderen Anlässen wie beispielsweise Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Zudem können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen wiederaufnehmen. „In Kraft bleiben allerdings die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr“, betonte Bürgermeister Erik Lierenfeld. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Erleichterungen gelten indes für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden. „Die weiterhin positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in NRW macht diese weiteren Lockerungen möglich“, erklärte der Verwaltungschef. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. „Diesen Trend zu verstetigen, ist unsere gemeinsame Aufgabe“, sagte Lierenfeld. Die Änderungen im Einzelnen:

Veranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat. Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks. Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wiederaufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben hingegen weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Gillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden. Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wiederaufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig. (md/-oli)