Erstmals wieder unter 20

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 372 Personen (Vortag 405) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 23 (31) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen sind 39 (42) Menschen mit dem SARS-CoV-2 infiziert, in Rommerskirchen sind es 2 (3). Kreisweit haben bisher unverändert 127.946 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 68.070 (66.450) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Zurzeit sind 283 Personen (Vortag: 500) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.

Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 19,3 (22,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 255 Fällen (296) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei unverändert einem Fall die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 18.116 (18.147) Infektionen mit dem SARS-CoV-2 bestätigt. Aufgrund einer statistischen Bereinigung (beispielsweise aufgrund von Wohnort-Abweichungen) von insgesamt 50 Alt-Fällen seit März weicht die Zahl der Gesamtinfektionen von der des Vortages ab. (md/-oli)

Das gilt ab Freitag

Seit dem 4. Juni – und damit seit fünf Werktagen in Folge – liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 35 (heute 22,8). Damit gelten im Kreisgebiet ab Freitag, 11. Juni, Beginn ist in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um Mitternacht, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal fünf Haushalten. Bis zu 100 Personen aus einer unbegrenzten Zahl an Haushalten dürfen zusammenkommen, wenn alle einen Negativtest haben. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Private Veranstaltungen und Partys: Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und ohne Negativtest zulässig, in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen mit Negativtest. Partys sind im Freien mit höchstens 100 Gästen zulässig, im Innenbereich mit höchstens 50 Gästen. Bei Partys ist ein Negativtest erforderlich, der Mindestabstand darf unterschritten werden.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Wenn die Landesinzidenz auch seit mindestens fünf Werktagen unter 35 liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Dies kann ab morgen (10. Juni) der Fall sein. Am festen Sitzplatz muss keine Maske getragen werden. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 10 Personen zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 30 jungen Menschen, im Freien mit 50. Es besteht keine Maskenpflicht oder Altersbegrenzung, ein Negativtest ist nicht mehr erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind ebenfalls ohne Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. In Innenräumen und im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 1.000 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich. Bei weniger als 200 teilnehmenden Personen entfällt die Testpflicht.

Sport: Kontaktfreier Sport ist ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist im Freien und Innenräumen mit bis zu 100 Personen bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erlaubt. In Innenräumen (inklusive Fitnessstudios) ist auch bei kontaktfreiem Sport die Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung erforderlich. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls seit mindestens 5 Werktagen unter 35 liegt, ist kein Negativtest erforderlich. Dies kann ab morgen (10. Juni) der Fall sein. Im Freien sind bis zu 1.000 Zuschauer ohne Negativtest, in Innenräumen bis zu 1.000 Zuschauer mit Negativtest zugelassen. Die Kapazität darf jeweils bis zu 33 Prozent ausgelastet sein und es ist ein Sitzplan im Schachbrettmuster erforderlich.

Einzelhandel: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter. Es zu den Geschäften der Grundversorgung keine Unterscheidung mehr.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. Es ist kein Negativtest mehr erforderlich. Mindestabstände zwischen Tischen dürfen unterschritten werden, wenn eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen (zum Beispiel Plexiglasscheibe) vorhanden ist.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Bäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Personenbegrenzung und Negativtest öffnen. In Freibädern entfällt die Testpflicht. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Negativtest. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem sind im Innen- und Außenbereich mit Negativtest möglich. Freizeitparks und Spielbanken dürfen ebenfalls mit Negativtest öffnen. Die Öffnung von Clubs- und Diskotheken ist im Außenbereich für bis zu 100 Personen mit Negativtest zulässig.

Beherbergung/Tourismus: Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. Wenn alle Teilnehmer einer Busreise aus  Regionen der Inzidenzstufe 1 kommen, entfällt dort die Kapazitätsbegrenzung. Auf Campingplätzen ist das Übernachten in Zelten möglich.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahr- und Spezialmärkte besteht keine Testpflicht. Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente möglich.

Tagungen und Kongresse: Zulässig im Innen- und Außenbereich mit höchstens 1.000 Teilnehmern und Negativtest. Im Außenbereich ist bei bis zu 500 Teilnehmern kein Negativtest erforderlich.

Allgemein gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einer Testerfordernis ausgenommen. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand. Eine Übersicht über die in NRW gültigen Corona-Schutzregeln ist online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

Inzidenz runter auf 25,5

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 426 Personen (Vortag 455) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 42 (45) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 55 Infizierte (62), in Rommerskirchen sind es 5 (7). Bisher haben kreisweit unverändert 127.854 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 63.044 (61.250) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 25,5 (28,1) und damit den vierten Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 321 Fällen (327) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Aktuell sind 505 Personen (566) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Nur noch 62 Infizierte in Dormagen

Ein 76-jähriger Mann aus Jüchen und ein 74-jähriger Mann aus Neuss sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 347 gestiegen. Aktuell ist kreisweit bei 455 Personen (Vortag 475) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 45 (50) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 62 (69) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 7 (8). Bisher haben im Kreisgebiet unverändert 127.846 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 61.250 (57.988) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 28,1 (29,0) und damit den dritten Werktage in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei 327 Fällen (338) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind kreisweit 566 Personen (668) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtesin Quarantäne. (md/-oli)

Weiterhin unter 35

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 475 Personen (Vortag 484) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 50 (47) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 69 (67) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 8 (8). Bisher haben kreisweit 127.846 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 57.988 die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 29,0 (29,0) und damit seit zwei Werktagen unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 338 Fällen (349) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Zurzeit sind 668 Personen (679) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Viele Einsätze durch Unwetter

Am vergangenen Freitag kam es aufgrund der Unwetterlage ab etwa 19.20 Uhr zu einer Vielzahl von Feuerwehreinsätzen. Neben vermehrten Stromausfällen liefen durch den Starkregen in Delrath und Hackenbroich mehrere Keller voll. Diese wurden durch die Feuerwehr ausgepumpt. Zudem führte das Unwetter zu einer technischen Störung in der Kreisleitstelle. Dadurch waren der Notruf 112 und weitere technische Einrichtungen der Kreisleitstelle stark beeinträchtigt. Aufgrund dessen veranlasste der Kreisbrandmeister, dass alle Gerätehäuser im Rhein-Kreis-Neuss besetzt wurden. Für die Feuerwehr Dormagen bedeutete dies das Auslösen des Stadtalarms (Vollalarm).

Zusätzlich beschäftigte ein Dachstuhlbrand an der Forsthausstraße in Ückerath die Dormagener Feuerwehr. Die dorthin entsandten Einsatzkräfte stellten eine Verrauchung und leichten Feuerschein im Dachbereich fest. Die Bewohner des betroffenen Gebäudekomplexes waren durch Hinweise von Nachbarn auf den Brand aufmerksam gemacht worden und hatten bereits das Haus verlassen. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass es sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite des Daches zu einer thermischen Aufbereitung gekommen war. Mit dem Einsatz von mehreren Strahlrohren kühlten sie zunächst das Dach und versuchten den Brandherd von der Drehleiter aus zu öffnen und zu löschen.

Als feststand, dass sich der Brand bereits ausgedehnt hatte, öffneten die Einsatzkräfte die Innenverkleidung von innen sowie die Dachfläche von außen, um ein Übergreifen auf den weiteren Gebäudekomplex zu verhindern. Hierfür räumten sie vorsichtshalber das angrenzende Gebäude und stockten das Einsatzpersonal auf. Dazu wurden drei weitere Löschzüge zu der Einsatzstelle entsandt sowie eine weitere Drehleiter angefordert. Diese wurde durch die Feuerwehr Neuss, Löschzug Norf, gestellt. Insgesamt befanden sich 55 Einsatzkräfte vor Ort. Eine Brandausbreitung auf das Nachbargebäude konnte verhindert werden. Da jedoch Rauch in den Treppenraum und einige Räume eingetreten war, wurden die Bewohner des direkt angrenzenden Mehrfamilienhauses für die folgende Nacht bei Nachbarn untergebracht. Nach etwa vier Stunden konnte der Einsatz nach abschließender Kontrolle mit einer Wärmebildkamera auf Glut- und Wärmenester beendet werden.

Gegen 2 Uhr war in der Nacht von Freitag auf Samstag auch die Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge wiederhergestellt. Die Bereitschaften in den Gerätehäusern konnten aufgelöst werden, da die technische Störung in der Kreisleitstelle zwischenzeitlich wieder behoben worden war. (md/-oli)

345. Todesopfer im Kreisgebiet

Ein 94-jähriger Mann aus Meerbusch ist in Verbindung mit der Erkrankung an Covide-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 345 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 483 Personen (Vortag 519) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Davon befinden sich 48 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 69 Infizierte (76), in Rommerskirchen sind es 10 (12). Insgesamt 127.828 Personen (127.795) haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss bislang eine Impfung und 56.671 (54.044) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 33,9 (39,6) und damit den ersten Tag unter dem Schwellenwert von 35. Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 365 Fällen (386) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (2) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 692 Personen (712) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)