Aufgrund der schlechten Wetterprognose mit Gewitterwarnung wurde der Kindersachenmarkt, der für Sonntag, 22. August, von 11 bis 16 Uhr auf der großen Spielwiese im Tannenbusch geplant war, aus Sicherheitsgründen vom Veranstalter heute Mittag abgesagt. Als Ersatztermin wurde Sonntag, 29. August, 11 bis 16 Uhr, bekannt gegeben. (md/-oli)
Kategorie: Allgemein
79 Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 573 Personen (Vortag 502) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 15 (18) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 79 Infizierte (67), in Rommerskirchen sind es 6 (5). Kreisweit haben bisher 144.712 Personen (144.222) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 136.258 (135.302) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 57,8 (54,2). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem infizierten Personen ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 201 Fällen (185) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 782 Personen (738) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
Das gilt ab Freitag
Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Schutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Grundsatz: Geimpften und Genesenen sollen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“).
Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Pressemitteilung dazu. Das Infektionsgeschehen werde vielmehr täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Diese Kriterien werden mindestens alle vier Wochen überprüft.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (so derzeit im Rhein-Kreis Neuss, aktuelle Inzidenz bei 54,2) gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, Körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung und Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen). Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Dort muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen (ab 15 Jahren; bis 15 Jahre ohne Schülerausweis, da bis dahin generell die Schulpflicht besteht). Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne einen Test getesteten Personen gleichgestellt.
Es besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). (-oli/md)
Inzidenz wieder unter 50
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 440 Personen (Vortag 418) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 20 (21) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Unverändert sind 356 Personen in Verbindung mit und an den Folgen einer Erkrankung mit dem SARS-CoV-2 verstorben. In Dormagen gibt es aktuell 52 Infizierte (49), in Rommerskirchen sind es 5 (4). Bisher haben kreisweit 144.222 Personen im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 135.302 die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 49,8 (50,5). Für den Kreis gilt weiter die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Am Freitag, 20. August, tritt eine neue Verordnung in Kraft, da die bisherige nur bis zum 19. August gültig ist.
Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 183 Fällen (170) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 713 Personen (722) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)
Inzidenz geht nach oben
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 423 Personen (Vortag: 396) eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 16 (elf) in einem Krankenhaus. Von den Infizierten kommen 51 (46) aus Dormagen, vier (vier) aus Rommerskirchen. Unverändert 356 Personen sind an den Folgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus verstorben.
Insgesamt 143.847 Personen (143.480) haben im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss bislang eine Impfung und 134.867 (134.190) bereits die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 47,4 (46,5). Für den Kreis gilt die Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei fünf Fällen (fünf) die Alpha-Variante und bei 178 Fällen (181) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 657 Personen (654) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)
Stadtparteitag der FDP
Die FDP Dormagen veranstaltet am Donnerstag, 19. August, ab 19.30 Uhr in Delhoven beim Gasthof „Zum Timo“, Hauptstraße 58, ihren diesjährigen Stadtparteitag. Die aktuellen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung werden von der FDP selbstverständlich eingehalten. Unabhängig davon, ob danach an diesem Tag eine entsprechende Pflicht besteht, bietet ein
negativer Schnelltest für alle Teilnehmenden eine erhöhte Sicherheit, sodass die FDP die Durchführung eines
solchen Schnelltests vor dem Stadtparteitag empfiehlt. Ein vollständiger Impfschutz oder eine Genesung
steht einem Test gleich. (md/av)
Netzarbeiten in Rheinfeld
Die energieversorgung dormagen (evd) wird voraussichtlich ab Montag, 16. August, Erneuerungsarbeiten an den Stromversorgungsleitungen und Hausanschlüssen auf dem
Begonienweg und In der Au (Häuser 2 bis 12) durchführen. Zeitgleich wird eine neue Gasversorgungsleitung auf dem Begonienweg verlegt. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei bis
drei Monate dauern. Die Anwohner wurden bereits vorab schriftlich über die Baumaßnahmen informiert. Diese Arbeiten erstrecken sich teilweise auf den Straßenbereich, sodass es während der Bauarbeiten
zu Behinderungen für den Verkehr kommen kann. (md/av)
79 Infizierte in Dormagen
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 573 Personen (Vortag 502) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 15 (18) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 79 Infizierte (67), in Rommerskirchen sind es 6 (5). Kreisweit haben bisher 144.712 Personen (144.222) im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 136.258 (135.302) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 57,8 (54,2). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem infizierten Personen ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 201 Fällen (185) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 782 Personen (738) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
Das gilt ab Freitag
Am Freitag, 20. August, tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Damit entfällt auch im Rhein-Kreis Neuss die Einordnung in Inzidenzstufen. Die neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September. Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Schutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Grundsatz: Geimpften und Genesenen sollen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3G-Regel“).
Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Pressemitteilung dazu. Das Infektionsgeschehen werde vielmehr täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Diese Kriterien werden mindestens alle vier Wochen überprüft.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (so derzeit im Rhein-Kreis Neuss, aktuelle Inzidenz bei 54,2) gilt für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche: Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept), Sport in Innenräumen, Innengastronomie, Körpernahe Dienstleistungen, Beherbergung und Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen). Außerdem gilt die Regel für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Dort muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen (ab 15 Jahren; bis 15 Jahre ohne Schülerausweis, da bis dahin generell die Schulpflicht besteht). Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne einen Test getesteten Personen gleichgestellt.
Es besteht weiterhin für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). (-oli/md)
Inzidenz wieder unter 50
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 440 Personen (Vortag 418) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 20 (21) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Unverändert sind 356 Personen in Verbindung mit und an den Folgen einer Erkrankung mit dem SARS-CoV-2 verstorben. In Dormagen gibt es aktuell 52 Infizierte (49), in Rommerskirchen sind es 5 (4). Bisher haben kreisweit 144.222 Personen im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss eine Impfung und 135.302 die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 49,8 (50,5). Für den Kreis gilt weiter die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Am Freitag, 20. August, tritt eine neue Verordnung in Kraft, da die bisherige nur bis zum 19. August gültig ist.
Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 3 Fällen (3) die Alpha-Variante und bei 183 Fällen (170) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 713 Personen (722) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)
Inzidenz geht nach oben
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 423 Personen (Vortag: 396) eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 16 (elf) in einem Krankenhaus. Von den Infizierten kommen 51 (46) aus Dormagen, vier (vier) aus Rommerskirchen. Unverändert 356 Personen sind an den Folgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus verstorben.
Insgesamt 143.847 Personen (143.480) haben im Impfzentrum und durch den mobilen Impfdienst des Rhein-Kreises Neuss bislang eine Impfung und 134.867 (134.190) bereits die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten.
Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 47,4 (46,5). Für den Kreis gilt die Inzidenzstufe 1 der Coronaschutzverordnung des Landes. Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei fünf Fällen (fünf) die Alpha-Variante und bei 178 Fällen (181) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es aktuell keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 657 Personen (654) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt. (md/av)
Stadtparteitag der FDP
Die FDP Dormagen veranstaltet am Donnerstag, 19. August, ab 19.30 Uhr in Delhoven beim Gasthof „Zum Timo“, Hauptstraße 58, ihren diesjährigen Stadtparteitag. Die aktuellen Anforderungen der Corona-Schutzverordnung werden von der FDP selbstverständlich eingehalten. Unabhängig davon, ob danach an diesem Tag eine entsprechende Pflicht besteht, bietet ein
negativer Schnelltest für alle Teilnehmenden eine erhöhte Sicherheit, sodass die FDP die Durchführung eines
solchen Schnelltests vor dem Stadtparteitag empfiehlt. Ein vollständiger Impfschutz oder eine Genesung
steht einem Test gleich. (md/av)
Netzarbeiten in Rheinfeld
Die energieversorgung dormagen (evd) wird voraussichtlich ab Montag, 16. August, Erneuerungsarbeiten an den Stromversorgungsleitungen und Hausanschlüssen auf dem
Begonienweg und In der Au (Häuser 2 bis 12) durchführen. Zeitgleich wird eine neue Gasversorgungsleitung auf dem Begonienweg verlegt. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei bis
drei Monate dauern. Die Anwohner wurden bereits vorab schriftlich über die Baumaßnahmen informiert. Diese Arbeiten erstrecken sich teilweise auf den Straßenbereich, sodass es während der Bauarbeiten
zu Behinderungen für den Verkehr kommen kann. (md/av)