Inizidenz höher als angegeben

Eine 83-jährige Frau aus Grevenbroich ist an den Folgen einer Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 425 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 3.172 Personen (Vortag 2.932) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 13 Personen (15) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es heute 385 Infizierte (358), in Rommerskirchen sind es 71 (63). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 272,1 (336,3). Aufgrund eines Fehlers in der Datenübermittlung beim Landeszentrum Gesundheit NRW wurden dort für den gestrigen Tag beim Rhein-Kreis Neuss keine neuen Fälle in der Berechnung der Inzidenz erfasst. Der eigentliche Inzidenzwert für das Kreisgebiet liegt daher höher. Zurzeit sind 1.216 Personen (1.054) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Freitag Impfen im Sammys

Am Freitag, 21. Januar, bietet der Rhein-Kreis Neuss von 14 bis 17 Uhr wieder ein mobiles Impfangebot im Stadtbad „Sammys“, Robert-Koch-Straße 34, an – wie immer ohne Anmeldung. Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Impfwillige müssen nur ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)

358 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.932 Personen (Vortag 2.937) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 15 Personen (16) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 336,3 (302,0). In Dormagen gibt es aktuell 358 Infizierte (336), in Rommerskirchen sind es 63 (60). Zurzeit sind 1.054 Personen (1.000) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Das gilt für die Quarantäne

+++ Aktuelle Regelungen aus der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung +++ 

  • Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für 10 volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die 10 Tage aber eigenständig auf 7 Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich.
     
  • Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens 1 Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten 2 Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
     
  • Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich 10 Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf 7 Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens 1 Monat aufbewahrt werden muss.
     
  • Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf 5 Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
  • Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleiche Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Ausnahmeregelungen für Kontaktpersonen: Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen Corona-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).
     
  • Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+. (md/-oli)

Inzidenz nun über 300

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.937 Personen (Vortag 2.805) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 16 Personen (17) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 336 Infizierte (310), in Rommerskirchen sind es 60 Infizierte (59). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 302,0 (283,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in 784 Fällen (756) die Omikron-Variante und in 183 Fällen (185) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.000 Personen (1.181) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Inzidenz bei knapp 260

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.751 Personen (Vortag 2.720) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 19 Personen (19) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 309 Infizierte (316), in Rommerskirchen sind es 60 (64). Die Sieben-Tage-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 258,4 (218,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in 751 Fällen (593) die Omikron-Variante und in 200 Fällen (205) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Zurzeit sind 1.523 Personen (1.695) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (md/-oli)

Mitarbeiterin mit Benzin bespritzt

Am gestrigen Donnerstag betrat ein 28 Jahre alter Mann gegen 14 Uhr den Fachbereich Integration der Stadtverwaltung am Paul-Wierich-Platz in der Dormagener Innenstadt. Da er keinen 3G-Nachweis erbringen konnte, sollte er nach der Übergabe eines Briefes an eine der Mitarbeiterinnen die Räumlichkeiten wieder verlassen. Nach ersten Erkenntnissen holte der 28-jährige Asylbewerber daraufhin eine Plastikflasche aus seinem Rucksack und bespritzte die anwesenden Mitarbeiterinnen mit Benzin. Nachdem der Mann auch sich mit der Flüssigkeit übergossen hatte, holte er ein Feuerzeug hervor und hielt es drohend in Richtung der Angestellten. Durch weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung konnte er überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und später in eine Fachklinik eingewiesen. Bei ihm wurden geringe Mengen eines Betäubungsmittel aufgefunden, zudem ergab ein Drogenvortest Hinweise auf den Konsum des Rauschgifts THC (Wirkstoff der Hanfpflanze). Nach der Entnahme einer Blutprobe erwartet ihn nun ein Strafverfahren. In dem Brief hatte der Bewohner einer kommunalen Unterbringungseinrichtung gefordert, in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden; andernfalls werde er sich das Leben nehmen. Drei Mitarbeiterinnen der Verwaltung wurden leicht verletzt: Sie erlitten Augen- und Atemwegsreizungen, die eine ambulante ärztliche Behandlung erforderlich machten. Der Mann hatte circa einen Liter der brennbaren Flüssigkeit in dem Büroraum verspritzt, der anschließend durch Kräfte der Feuerwehr Dormagen gelüftet wurde. (md/-oli)