Zweimal die brasilianische Mutante

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 671 Personen (Vortag 677) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 60 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 99 Infizierte (101), in Rommerskirchen sind es 17 (18). Unverändert sind seit Pandemie-Beginn 341 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Kreisweit sind bisher 16.939 Personen (16.904) wieder von der Infektion genesen. Insgesamt haben bislang 126.703 Personen (124.195) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 48.193 (47.336) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-1 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 39,6 (39,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 430 Fällen (448) die britische Viruslinie B.1.1.7, bei einem Fall (1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 und bei zwei Fällen (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 1.067 Personen (1.177) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Weiter in Inzidenzstufe 3

Heute ist die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Diese sieht Regelungen in drei Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens bei 50 liegt. Die Inzidenzstufe 3 gilt bei über 50 bis höchstens 100. Für den Rhein-Kreis Neuss gilt – heute bei einer Inzidenz von 40,3 (seit Mittwoch unter 50) – weiter die Inzidenzstufe 3 mit folgenden Regelungen.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal zwei Haushalten. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl. Ein Negativtest ist erforderlich. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 5 Personen mit Negativtest zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 10 jungen Menschen, im Freien mit 20. Es gibt keine Altersbegrenzung, ein Negativtest ist erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. Im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 500, in Innenräumen von höchstens 250 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich.

Sport: Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen im Alter von bis zu 18 Jahren erlaubt. Für kontaktfreien Außensport gilt dies altersunabhängig. Im Freien sind bis zu 500 Zuschauer mit Negativtest und Sitzplan zulässig. Es gibt keine prozentuale Kapazitätsbegrenzung. Freibäder sind für die Sportausübung mit Negativtest geöffnet, Liegewiesen dürfen nicht genutzt werden.

Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung der Außengastronomie mit Negativtest und Platzpflicht. Es gibt kein Umkreis-Verzehrverbot mehr.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Erlaubt ist die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, ein Negativtest ist erforderlich. Bei Ausflugsfahrten mit Schiffen und ähnlichem sind Außenbereiche mit Negativtest zulässig.

Beherbergung/Tourismus: Zulässig sind Übernachtungen bei vollständiger Selbstversorgung (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Negativtest. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie öffnen. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent gegrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich.

Allgemein gilt:  Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Zuordnung in eine höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung in eine niedrigere Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Am Montag, 31. Mai, könnte die Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegen. Dann würden ab Mittwoch, 2. Juni, die Regelungen der Inzidenzstufe 2 gelten. Diese sind online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

B-Jugend im „First Four“

Nur drei reguläre Saisonspiele, die alle drei deutlich gewonnen wurden, konnte die Handball-B-Jugend des TSV Bayer Dormagen coronabedingt in der Saison 2020/21 absolvieren. Jetzt geht es direkt um die Deutsche Meisterschaft. Nach etlichen Monaten ohne Spielpraxis haben die Vereine und Verbände alles dafür gegeben, dass zumindest ein Deutscher Meister in der B-Jugend gekürt werden kann. 16 Teams spielen ab morgen in vier „First Four“-Runden die Teilnehmer für das „Final Four“ am zweiten Juni-Wochenende aus. Die Mannschaft von Trainer Peer Pütz war über eine Setzliste, die der Handballverband Nordrhein anhand der Erfolge der vergangenen Spielzeiten gebildet hat, gesetzt.

Für den TSV geht es zunächst am Freitag, 28. Mai, um 16 Uhr gegen den HC Bremen. Das Spiel wird im Vorfeld der Zweitligapartie TSV Bayer Dormagen gegen den Wilhelmshavener HV (Anpfiff um 19.30 Uhr) live auf www.sportdeutschland.tv übertragen. Im Falle eines Sieges geht es für die Dormagener bereits am Sonntag, 30. Mai, mit dem Finale des „First Four“ weiter. Der TSV würde dann um 13 Uhr im Sportcenter auf den Sieger des Duells Handball Lemgo gegen 1. VfL Potsdam treffen. „Wir haben uns in der Woche intensiv auf das erste Wettkampfspiel seit Monaten vorbereitet. Ein paar der Jungs waren ja zuletzt bereits mit unserer A-Jugend im Viertel- und Halbfinale der Deutschen Meisterschaft unterwegs. Jedes Spiel wird eine Standortbestimmung, da die Teams sich natürlich auch untereinander nicht so gut beobachten konnten, wie es in einer normalen Saison der Fall gewesen wäre. Unser Ziel bleibt aber klar: Wir wollen ins ,Final Four'“, gibt sich Pütz kämpferisch. Verzichten muss der B-Jugend-Trainer, der auch Co-Trainer der Zweitliga-Mannschaft ist, auf Jakob Speth, der sich beim Einsatz mit der A-Jugend verletzt hat. „Da keine Zuschauer in der Halle zugelassen sind, würden wir uns natürlich freuen, wenn uns möglichst viele Dormagener und Handballfans im Livestream unterstützen“, gibt Pütz noch einmal den Hinweis auf das kostenfreie Angebot auf sportdeutschland.tv. (-oli/md)

Freunde erfolgreich auf Nürburgring

Philipp Höveler aus Nievenheim und Eric von Mengden aus Worringen stellten sich den Herausforderungen der Nordschleife des Nürburgrings. Die beiden jeweils 20 Jahre alten Freunde nahmen gemeinsam mit einem Opel Astra als Rennauto an der sogenannten Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) teil. Bei diesem Rennen geht es, wie der Name schon sagt, um die gleichmäßige Zeit, nicht um Schnelligkeit. Die GLP ist auch für Amateure eine gute Gelegenheit an einem Rennen teilzunehmen. So auch für Höveler und von Mengden. „Wir sind am Freitag auf dem Nürburgring angekommen. Zuerst standen der Dokumenten-Check und die technische Abnahme unseres Autos an. Das verlief zum Glück problemlos“, berichtete von Mengden. Die Fahrerbesprechung, bei der der Veranstalter den Ablauf und die Regeln erklären, fand aufgrund der Corona-Pandemie und der aktuellen Schutzregeln nur auf dem Papier statt. „Diese wird normalerweise im Plenum abgehalten.“ Der Startschuss für die GLP fiel am darauffolgenden Tag schon um 8 Uhr. Dann wurden insgesamt zwölf Runden auf der Nordschleife gefahren, mit dem Ziel die Zeit aus der ersten beziehungsweise aus der achten Runde einzuhalten. Nach sechs Runden erfolgte der Fahrerwechsel und nach drei Stunden und neun Minuten rollten Höveler und von Mengden ins Ziel. In der Gesamtwertung fuhren sie auf Platz 92 von 154 und in der Rookie-Wertung (Amateur-Wertung innerhalb der Gesamtwertung) fuhren die beiden auf Platz 21 von 58. „Die Platzierung ist für unser erstes Rennen sehr zufriedenstellend. Unser Auto lief tadellos und die Rennbedingungen waren toll. Auch die günstigen Wetterverhältnisse waren von Vorteil“, berichten die beiden Hobby-Rennfahrer. „Wir konnten viel über das Fahren auf dem Nürburgring lernen. Zum Beispiel wissen wir jetzt genau, an welchen Stellen die Bremspunkte liegen“, erklärt von Mengden. Höveler ergänzt: „Die Planung für die Teilnahme an weiteren Rennen ist bereits in vollem Gange.“ (Text: Amelie Vallbracht; Foto: Rolf-Dieter Koch)

Erstmals wieder unter 50

Ein 74-jähriger Mann aus Grevenbroich und eine 84-jährige Frau aus Dormagen sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 341 gestiegen. Aktuell ist kreisweit bei 753 Personen (Vortag 821) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 66 (69) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 124 Infizierte (134), in Rommerskirchen sind es 23 (24). Insgesamt haben bisher 123.121 Personen (122.101) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 44.819 (43.437) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 48,5 (57,1) und damit erstmals wieder unter der Grenze von 50. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 441 Fällen (463) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei unverändert einem Fall die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Aktuell sind 1.165 Personen (1.158) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Zwei weitere Todesopfer

Ein 69-jähriger Mann aus Grevenbroich und eine 85-jährige Frau aus Neuss sind in Verbindung mit der Erkrankungan Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 339 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 821 Personen (Vortag 879) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 69 (68) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 134 (143) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 24 (23). Bisher haben insgesamt 122.101 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 43.437  die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 57,1 (58,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 463 Fällen (509) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Dabei gibt es weiter keinen Hot-Spot. Aktuell sind 1.158 Personen (1.256) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (md/-oli)

Kreisweit noch 870 Infizierte

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 879 Personen (Vortag 966) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 68 (66) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 143 (157) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 23 (25). Kreisweit sind bisher 16.432 Personen (16.543) wieder von der Infektion mit dem SARS-CoV-2 genesen. Bislang haben 122.101 Personen (120.989) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 43.437 (43.335) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 58,4 (72,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist bei 509 Fällen (556) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (4) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Dabei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 17.759 (17.735) Infektionen mit dem SARS-CoV-2 bestätigt. Aktuell sind 1.256 Personen (1.421) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (md/-oli)