Das gilt ab heute

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, gehen weitreichende Änderungen einher. Für den Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien gilt nun die 3G-Regel. Dies gilt ebenso für Beerdigungen, Friseurbesuche, nicht-touristische Übernachtungen, in Bussen und Bahnen. Bei standesamtlichen Trauungen benötigen nicht geimpfte Personen in Dormagen einen gültigen PCR-Test. Geimpfte und genesene Personen, die an Trauungen teilnehmen, müssen außerdem einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorlegen.

Für den gesamten Freizeitbereich gilt die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich Genesene und Geimpfte Museen, Ausstellungen, Konzerte, Theater, Kinos, Tierparks, Restaurants, Schwimmbäder und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste besuchen dürfen. Für den Besuch des Stadtbads „Sammys“, des Kulturhauses sowie des Tannenbuschs und der Musikschule gilt ebenfalls der 2G-Regel. Die Präsenzangebote der VHS in Dormagen und die Nutzung der Stadtbibliothek sind ebenfalls nur unter Beachtung der 2G-Regel möglich. Davon ausgenommen sind berufliche oder berufsbezogene Bildungsangebote der VHS sowie die kontaktlose Ausleihe von Medien in der Stadtbibliothek. Auch der Sportbereich ist von der 2G-Regelung betroffen. Dies gilt für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf, in und außerhalb von Sportstätten sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen. Weiterhin sind touristische Übernachtungen und die Inanspruchnahme körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseur-Besuche fortan nur noch genesenen und geimpften Personen vorbehalten.

Auch auf dem Dormagener „Weihnachtstreff“, der am Freitag, 26. November, öffnet, gilt die 2G-Regel. Die Einhaltung der Regel wird stichprobenhaft kontrolliert. Zur Kontrolle der Impfzertifikate wird die CovPassCheck-App eingesetzt. Eine Umzäunung des Weihnachtstreffs ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Das Passieren der Kölner Straße ist auch für nicht geimpfte Personen jederzeit möglich.

Wichtig: Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regelung in allen Bereichen ausgenommen!

Zusätzlich verschärft sind die Regelungen bei Karnevalsveranstaltungen oder vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen, in Clubs, Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern) sowie in Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Geimpfte und Genesene benötigen für den Zutritt zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder gültigen PCR-Test. Personen, die nicht geimpft sind, haben keinen Zutritt. Der Nachweis über eine Genesung, vollständige Impfung oder Testung ist generell nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweises gültig. (-oli/md)

2G-Regel für Emsdetten-Heimspiel

Der TSV Bayer Dormagen trifft am Freitag, 26. November, 19.30 Uhr, in der Zweiten Handball-Bundesliga auf den TV Emsdetten und muss das Spiel im Sportcenter nach den Regeln der seit dem heutigen Mittwoch geltenden Corona-Schutzverordnung NRW durchführen. Demnach ist der Verein als Veranstalter verpflichtet, beim Einlass in die Halle die 2G-Regel anzuwenden.

Das bedeutet, dass nur noch folgende Personen Zutritt zum Sportcenter erhalten können:
– vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der zweiten Impfung)
– vollständig genesene Personen (positiver Befund mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt; nach sechs Monaten mindestens eine Impfung notwendig)
– Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten als 2G-Personen (Altersnachweis respektive Schülerausweis)
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, können unter Vorlage eines ärztlichen Attests sowie eines negativen Schnelltests (24 Stunden Gültigkeit) oder eines negativen PCR-Tests (48 Stunden Gültigkeit).

Der TSV ist verpflichtet, die dargestellten Nachweise zu kontrollieren und hofft auf die Mithilfe der Handballfans. „Die Kontrolle kostet Zeit. Wir bitten deshalb darum, dass die Besucherinnen und Besucher möglichst frühzeitig zur Halle kommen und die notwendigen Nachweise am Eingang bereithalten. Dies erleichtert unserem Ordnerpersonal die Arbeit und macht einen zügigen Einlass möglich“, sagt die für das Ticketing zuständige Mitarbeiterin Marie Krupinski.

Am Einlass wird zunächst der Nachweis über den 2G-Status inklusive Personalausweis kontrolliert. Krupinski: „Wir müssen uns an die Vorgaben halten und können bei Nichtvorlage den Zutritt zur Halle nicht gestatten.“ Anschließend wird das Ticket eingescannt und geprüft. Eintrittskarten können neben dem günstigeren Online-Ticket weiterhin an der Abendkasse erworben werden, die am Freitag um 18.30 Uhr öffnet. (md/-oli)

Inzidenz über 200

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.063 Personen (Vortag 2.013) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell kreisweit 14 Personen (14) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 348 Infizierte (331), in Rommerskirchen 37 (36). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 208,8 (199,6). Zurzeit sind 1.410 Personen (1.469) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

3G in Rathäusern

Für alle Besucher der Rathäuser (Neues Rathaus, Historisches Rathaus und Technisches Rathaus) der Stadt Dormagen, des Kulturhauses sowie der Stadtbibliothek gilt ab morgen die 3G-Regel. Bürger, die eine der genannten Einrichtungen aufsuchen möchten, müssen zwingend einen Nachweis über eine Genesung, Impfung oder negative Testung vorzeigen. Als Test ist ein 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) oder alternativ ein gültiger PCR-Test erforderlich. Darüber hinaus besteht in allen Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht. (md/-oli)

 

Mobiles Impfen im „Sammys“

Am Freitag, 26. November, gibt es von 14 bis 17 Uhr ein weiteres mobiles Impfangebot im Stadtbad „Sammys“ an der Robert-Koch-Straße 34 in der Nähe des Dormagener Bahnhofs.  Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab 12 Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech erhalten, deren letzte Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech erhalten. Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Boosterimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle:  dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr. (md/-oli)

Erzählcafé fällt aus

Aus organisatorischen Gründen fällt das für Mittwoch, 24. November, geplante Erzählcafé in der Stadtbibliothek aus. Der Literatur-Treff hingegen, der gemeinsam mit dem Netzwerk Dormagen 55plus angeboten wird, findet an dem Tag statt. Veranstaltungsbeginn ist um 10 Uhr. Thematisiert wird dieses Mal das Buch „Die Erfindung der Flügel“ von Sue Monk Kidd. Das Forum richtet sich grundsätzlich an Literaturinteressierte, die neue Bücher und Leute kennenlernen wollen. Der Eintritt kostet einen Euro. Die Veranstaltung dauert etwa eineinhalb Stunden.  Für die Teilnahme gilt die 3G-Regel. Aufgrund der nicht ausreichenden Lüftungsmöglichkeiten ist weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske notwendig. Eine Anmeldung ist nicht nötig. (md/-oli)

Stationär 12 Covid-Patienten

Eine 96-jährige Frau aus Korschenbroich ist in der Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 386 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 1.861 Personen (Vortag 1.828) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon sind 715 Infizierte (714) vollständig geimpft. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 12 Personen (12) zur Behandlung in einem Krankenhaus, von denen 8 (8) vollständig geimpft sind. Es gibt keine Angabe dazu, wie viele der 12 Personen intensivmedizinisch behandelt werden müssen. In Dormagen gibt es aktuell 303 Infizierte (292), in Rommerskirchen sind es 35 Infizierte (30).

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 194,5 (174,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell mit dem Coronavirus infizierten Personen ist in 655 Fällen (694) die Delta-Variante nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot im Kreisgebiet. Von den aktuell 1.861 Infizierten gehören 491 (486) der Gruppe der unter 20-Jährigen an. Zurzeit sind 1.355 Personen (1.334) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt (Wohnsitzzuständigkeit) in Quarantäne gesetzt. (-oli/md)