In der Zonser Altstadt, am Kloster Knechtsteden und in Teilen von Hackenbroich gelten zum Jahreswechsel 2026/27 Feuerwerksverbote. Das hat der Rat der Stadt Dormagen in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. November, einstimmig beschlossen. Mit den Verboten soll insbesondere die Sicherheit rund um die Silvesteraktivitäten erhöht werden. In der Zonser Altstadt und am Kloster Knechtsteden wird das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 untersagt. Dazu zählen beispielsweise Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Ziel ist es, die historischen und denkmalgeschützten Gebäude vor Bränden und Schäden zu schützen. Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen bleibt weiterhin erlaubt.
Auch für Teile von Hackenbroich beschloss der Stadtrat einstimmig ein Feuerwerksverbot. Hintergrund sind wiederholte gefährliche Vorfälle im sogenannten Flussviertel, bei denen in den vergangenen Jahren unter anderem Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern beworfen wurden. Neben dem Verbot des Abbrennens ist im Bereich des Kreisverkehrs Neckarstraße und Salm-Reifferscheidt-Allee auch das Mitführen entsprechender Feuerwerkskörper untersagt. Die Regelungen sollen dazu beitragen, die Anwohnenden sowie die Einsatzkräfte in der Silvesternacht besser zu schützen. (md/-oli)







