Im Rhein-Kreis Neuss ist – Stand Sonntagnachmittag, 18. Oktober – bei 307 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Davon befinden sich 26 Personen zur Behandlung in einem Krankenhaus. Von den aktuell Infizierten wohnen 134 in Neuss, 38 in Grevenbroich, 36 in Dormagen, 32 in Meerbusch, 30 in Kaarst, 17 in Korschenbroich, jeweils zehn in Jüchen und Rommerskirchen. Der Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt nun für den Rhein-Kreis Neuss bei 51,8 und damit erstmals über 50. Für diesen Wert wird die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemessen. Ab einem Wert von 35 sind gemäß der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen erste Erweiterungen der Schutzmaßnahmen vorgesehen; ab einem Wert von 50 greifen weitergehende Maßnahmen. So hat der Rhein-Kreis Neuss heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-50 einzusehen. Insgesamt wurden im Kreisgebiet seit Pandemie-Beginn 1.847 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt; 1.513 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Unverändert sind bisher kreisweit 27 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Zurzeit sind 1.328 Personen als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)
Die Stadt Dormagen steht vor einer großen Zukunftsaufgabe. Der aus dem Jahr 1980 stammende FNP soll neu aufgestellt werden. Hierdurch sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung geschaffen werden. Insbesondere die veränderten demographischen Rahmenbedingungen, neue Anforderungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft und Verkehr sowie die gewachsenen ökologischen Ansprüche spielen dabei eine ausschlaggebende Rolle. Wo kann beispielsweise in den Dormagener Stadtteilen künftig noch gebaut werden? An welchen Stellen sind Industrie- und Gewerbeansiedlungen möglich? Welche Flächen sollen dagegen für den Naturschutz oder die Landwirtschaft gesichert werden? Das alles legt der Flächennutzungsplan fest, der jetzt nach 30 Jahren neu aufgestellt wird. (md/-oli)