IHK-Kritik: In der Summe zu wenig

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein ist mit den Ergebnissen der gestrigen Bund-Länder-Konferenz nicht zufrieden. „Ich freue mich über jeden Betrieb, der aufgrund der Beschlüsse wieder wirtschaften kann, aber in der Summe ist das einfach viel zu wenig“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.  Insbesondere für die Außengastronomie und den gesamten Einzelhandel wäre laut Steinmetz ein zeitnaher Öffnungstermin auch bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 50 möglich.

„Die Unternehmen haben gute Hygienekonzepte und die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Deswegen ist das Risiko begrenzt, dass eine Öffnung des Einzelhandels und der Außengastronomie zu einer signifikanten Zunahme von Infektionen führen würde“, betonte der Geschäftsführer. Die IHK sieht keinen Grund dafür, dass der Buchhandel öffnen darf, Sport- und Bekleidungsgeschäfte aber nicht. Dass technische Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung zum Standard werden sollen, sei zu begrüßen: „Bisher nutzen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung zu wenig.“ Terminbuchungen im Einzelhandel führen aber aus Sicht der IHK für die meisten Einzelhändler zu keinem rentablen Geschäft. Der innerstädtische Einzelhandel sei vor allem auf Frequenz angewiesen.

Auch die Beschlüsse für andere Bereiche bleiben aus Sicht der IHK hinter den Erwartungen zurück. „Die Hürden für die flächendeckende Öffnung von Theatern, Kinos sowie der Fitnessbranche sind weiterhin hoch“, sagte Steinmetz. „Für viele Unternehmen aus dem Reise- und Veranstaltungsgewerbe gibt es gar keine Perspektive. Touristische Reisen sollten aus unserer Sicht aber in den Osterferien möglich gemacht werden. Das wäre für die Branche wichtig und ist unter der Prämisse der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen auch verantwortbar.“  Unklar sei weiterhin, was passiert, wenn in einzelnen Kreisen die Inzidenz unter 50 liegt. „Dies ist derzeit in unserer Region in Mönchengladbach und im Kreis Viersen der Fall. Dafür erwarten wir eine klare Regelung des Landes. Die Verantwortung kann nicht auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte übertragen werden“, so Steinmetz.

Er begrüßt es, dass bei der Konferenz über die Möglichkeit gesprochen wurde, durch den umfassenden Einsatz von Schnelltests mehr Öffnungen zu ermöglichen. „Trotzdem fehlt bislang die Gesamtstrategie und das Tempo ist zu langsam“, betont er. Es sei doch mittlerweile klar, dass „wir noch längere Zeit bei allen kontaktintensiven Dienstleistungen, Veranstaltungen, Volksfesten und ähnlichem auf Schnelltests setzen müssen. Umso wichtiger ist es, diese Instrumente jetzt schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“  Der IHK-Hauptgeschäftsführer kritisiert, dass bisher kein Signal an Länder wie etwa Österreich und Dänemark gesendet wurde, die intensiv an einem digitalen Pass für Getestete, Geimpfte und Genesene arbeiten. (md/-oli)

101 Infizierte in Dormagen

Zwei Männer aus Neuss im Alter von 84 und 85 Jahren sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 267 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 537 Personen (Vortag 488) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 63 (61) in einem Krankenhaus. Die derzeit Infizierten verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Städte und die kreisangehörige Gemeinde:

Neuss: 234 (215)

Grevenbroich: 64 (59)

Dormagen: 101 (93)

Meerbusch: 39 (36)

Kaarst: 31 (31)

Korschenbroich: 37 (33)

Jüchen: 15 (10)

Rommerskirchen: 13 (11).

Insgesamt 19.843 Personen (18.743) haben im Kreisgebiet bislang eine Impfung und 8.563 (8.552) die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 61,3 (56,0). Insgesamt wurden im Kreisgebiet bislang 181 Fälle (175) der britischen Viruslinie B.1.1.7 sowie 6 Fälle (3) der südafrikanischen Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Zurzeit sind im Kreisgebiet 1.467 Personen (1.492) in Quarantäne. (md/-oli)

Kreisweit 1.492 Quarantäne-Fälle

Ein 77-jähriger Mann aus Kaarst ist in Verbindung mit der Infektion an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 265 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 488 Personen (Vortag 455) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 61 (58) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Die aktuell Infizierten verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreisgebiet:

Neuss: 215 (198)

Grevenbroich: 59 (56)

Dormagen: 93 (85)

Meerbusch: 36 (34)

Kaarst: 31 (28)

Korschenbroich: 33 (34)

Jüchen: 10 (9)

Rommerskirchen: 11 (11).

Insgesamt 18.743 Personen (18.253) haben kreisweit bislang eine Impfung und 8.552 (8.198) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 56,0 (54,9). Insgesamt wurden im Kreisgebiet bislang 175 Fälle (160) der britischen Viruslinie B.1.1.7 sowie unverändert 3 Fälle der südafrikanischen Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Zurzeit sind 1.492 Personen (1.388) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Elf Infizierte am Gillbach

Ein 86-jähriger Mann aus Neuss und eine 96-jährige Frau aus Dormagen sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 264 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 455 Personen (Vortag 481) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 58 (55) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Insgesamt 18.253 Personen (17.880) haben im Kreisgebiet bislang eine Impfung und 8.198 (7.274) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 54,9 (56,9). Aktuell sind 1.388 Personen (1.408) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. Die Infizierten verteilen sich wie folgt auf die sieben Städte und die eine Gemeinde im Kreisgebiet:

Neuss: 198 (214)

Grevenbroich: 56 (56)

Dormagen: 85 (85)

Meerbusch: 34 (38)

Kaarst: 28 (31)

Korschenbroich: 34 (36)

Jüchen: 9 (9)

Rommerskirchen: 11 (11). (md/-oli)

85 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 481 Personen (Vortag 485) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 55 (54) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Insgesamt 17.880 Personen (17.536) haben im Kreisgebiet bislang eine Impfung und 7.274 (7.210) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert liegt heute bei 56,9 (52,5). Insgesamt wurden im Kreisgebiet bislang 160 Fälle (149) der britischen Viruslinie B.1.1.7 sowie unverändert 3 Fälle der südafrikanischen Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Aktuell sind 1.408 Personen (1.395) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. Die derzeit Infizierten verteilen sich wie folgt auf die sieben Städte und die eine Gemeinde im Kreisgebiet:

Neuss: 214 (211)

Grevenbroich: 56 (53)

Dormagen: 85 (89)

Meerbusch: 38 (42)

Kaarst: 31 (31)

Korschenbroich: 36 (35)

Jüchen: 9 (13)

Rommerskirchen: 11 (11). (md/-oli)

146 Fälle mit Mutationen

Ein 50-jähriger Mann aus Grevenbroich und ein 86-jähriger Mann aus Neuss sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Das gab die Kreisverwaltung gestern Abend bekannt. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 262 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 507 Personen (Vortag 522) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 51 (50) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Insgesamt 17.193 Personen (15.762) haben im Kreis bislang eine Impfung und 7.137 (6.837) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert lag für den Rhein-Kreis Neuss gestern bei 58,7 (52,0). Insgesamt wurden im Kreisgebiet bislang 143 Fälle (131) der britischen Viruslinie B.1.1.7 sowie unverändert 3 Fälle der südafrikanischen Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Aktuell sind 1.447 Personen (1.358) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. Die derzeit Infizierten Personen verteilen sich wie folgt auf die Städte und die Gemeinde im Kreis:

Neuss: 221 (235)

Grevenbroich: 60 (62)

Dormagen: 90 (82)

Meerbusch: 45 (49)

Kaarst: 30 (31)

Korschenbroich: 35 (32)

Jüchen: 14 (18)

Rommerskirchen: 12 (13). (md/-oli)

Drei Änderungen ab Montag

Ab Montag, 1. März, dürfen Friseurbetriebe und Betriebe zur nicht-medizinischen Fußpflege wieder öffnen. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen in Dormagen:

Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.

Sport: Individualsport unter freiem Himmel ist erlaubt – allein, zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstandes sowie Einzeltraining. Sportanlagen können unter Auflagen geöffnet werden. Bis zu fünf Verantwortliche müssen die Vereine der Verwaltung benennen, die als Ansprechpartner fungieren und vor Ort für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich sind. Außerdem müssen die Kontakte der Personen erfasst werden, die die Sportanlage nutzen. Sobald alle Informationen von den Vereinen bei der Stadt eingegangen sind, bekommen diese nach einer Prüfung eine Nutzungsgenehmigung. Es ist ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen den einzelnen Sportlern oder Sportlergruppen einzuhalten. Das Ordnungsamt und der Sportservice werden regelmäßig kontrollieren, ob die Regelungen eingehalten werden. Der weitere Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist unzulässig.

Die Schulen sind seit dem 22. Februar schrittweise geöffnet worden. Auch die Schulbusse fahren wieder. Der Unterricht für Schüler aller Grundschulen findet in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Schüler von Abschlussklassen der weiterführenden Schulen, die vor Prüfungen stehen, haben ebenfalls Präsenzunterricht. Alle anderen Schüler lernen vorerst weiter auf Distanz. Auf Dormagener Schulhöfen gilt bis 16 Uhr ein Betretungsverbot für schulfremde Personen.

In den Kindertagesstätten werden seit dem 22. Februar wieder alle Kinder in festen Gruppen betreut. Die Betreuungszeiten sind um zehn Stunden pro Woche gekürzt.

Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Partys und Feiern sind untersagt.

Die Maskenpflicht gilt in Zons (Altstadt) und an den Bahnhöfen vorerst bis zum 7. März. Im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften gilt die Maskenpflicht ab einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatz. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen eine Alltagsmaske tragen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Arztpraxen, Friseur- und Kosmetikbetrieben sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen und Verwaltungsgebäuden sind medizinische Masken zu tragen. Beim Besuch der Wochenmärkte ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.

Bei einer Trauung dürfen neben dem Standesbeamten nur das Brautpaar und eigene Kinder unter 18 Jahren anwesend sein. Die Veranstaltungen von Musikschule und Volkshochschule finden nur online statt. Die Stadtbibliothek bleibt geschlossen, bietet aber einen Abhol-Service an. (md/-oli)