Inzidenz sinkt weiter

Ein 79-jähriger Mann aus Meerbusch, ein 68-jähriger Mann aus Neuss und ein 82-jähriger Mann aus Grevenbroich sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 344 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 538 Personen (Vortag 624) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 37,4 (41,8).

Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 17 973 (Vortag: 17 955) Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den durch den Kreis beauftragten Anbietern von kostenfreien Antigen-Schnelltests wurden in der vergangenen Woche insgesamt 125.427 Testungen (Vorwoche 155.560) durchgeführt. Hierbei waren 155 (Vorwoche 346) Ergebnisse positiv. In den Corona-Testzentren Neuss und Grevenbroich sowie durch die mobilen Testteams sind in der vergangenen Woche 1.066 PCR-Testungen (Vorwoche 1.727) vorgenommen worden. Diese Zahlen umfassen nicht die Testungen in Arztpraxen und Krankenhäusern im Kreisgebiet sowie von Reiserückkehrern an Flughäfen oder Grenzstationen. (md/-oli)

 

Ab Mittwoch in Stufe 2

Seit dem 26. Mai und damit seit fünf Werktagen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter dem Schwellenwert von 50. Heute liegt die Inzidenz im Kreisgebiet bei 41,8. Damit gelten für den Rhein-Kreis Neuss – und damit auch für Dormagen und Rommerskirchen – ab Mittwoch, 2. Juni, Beginn um Mitternacht, die Regelungen der Inzidenzstufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal drei Haushalten. Zehn Personen aus einer unbegrenzten Zahl an Haushalten dürfen zusammenkommen, wenn alle einen Negativtest haben. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind mit Negativtest im Freien mit bis zu 100 Personen und in Innenräumen mit bis zu 50 Gästen zulässig. Partys bleiben untersagt.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Ein Negativtest ist erforderlich. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 10 Personen mit Negativtest zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 20 jungen Menschen, im Freien mit 30. Die Maskenpflicht ist auch in Innenräumen aufgehoben. Es gibt keine Altersbegrenzung, ein Negativtest ist erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. In Innenräumen und im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 500 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich. Für Museen entfällt die Terminpflicht.

Sport: Kontaktfreier Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 Personen bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung und mit Negativtest zulässig. In Innenräumen (inklusive Fitnessstudios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit höchstens 12 Personen, jeweils bei Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung und mit Negativtest möglich. Im Freien sind bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne Negativtest, in Innenräumen bis zu 500 Zuschauer mit Negativtest zugelassen – jeweils mit Sitzplan im Schachbrettmuster.

Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist wie in der Grundversorgung ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung der Gastronomie im Innen- und Außenbereich mit Platzpflicht. In der Innengastronomie ist zusätzlich ein Negativtest erforderlich, in der Außengastronomie nicht mehr. Mindestabstände zwischen Tischen dürfen unterschritten werden, wenn eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen (zum Beispiel durch eine Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Kantinen dürfen öffnen, für Betriebsangehörige entfällt dort die Testpflicht.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Schwimmbäder, Saunen und Indoorspielplätze dürfen mit Personenbegrenzung und Negativtest öffnen. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten; dabei ist ein Negativtest erforderlich. Bei Ausflugsfahrten mit Schiffen und ähnlichem sind Außenbereiche mit Negativtest zulässig. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, sind jeweils mit Negativtest Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem auch im Innenbereich und die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken möglich.

Beherbergung/Tourismus: Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen. Auf Campingplätzen ist das Übernachten in Zelten möglich.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahr- und Spezialmärkte entfällt die Testpflicht. Mit Negativtest sind auch Kirmeselemente möglich.

Tagungen und Kongresse: Zulässig im Innen- und Außenbereich mit höchstens 500 Teilnehmern und Negativtest.

Allgemein gilt:  Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Inzidenzstufe 1 gilt in NRW, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens 50 liegt. Die Inzidenzstufe 3 greift bei über 50 bis höchstens 100. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird – mit Wirkung für den übernächsten Tag. Eine Übersicht über die in NRW gültigen Regeln ist online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

Zweimal die brasilianische Mutante

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 671 Personen (Vortag 677) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 60 (57) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 99 Infizierte (101), in Rommerskirchen sind es 17 (18). Unverändert sind seit Pandemie-Beginn 341 Menschen in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Kreisweit sind bisher 16.939 Personen (16.904) wieder von der Infektion genesen. Insgesamt haben bislang 126.703 Personen (124.195) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 48.193 (47.336) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-1 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 39,6 (39,8). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 430 Fällen (448) die britische Viruslinie B.1.1.7, bei einem Fall (1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 und bei zwei Fällen (1) die brasilianische Viruslinie B.1.1.28.1 nachgewiesen. Hierbei gibt es weiterhin keinen Hot-Spot. Aktuell sind 1.067 Personen (1.177) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Weiter in Inzidenzstufe 3

Heute ist die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Diese sieht Regelungen in drei Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, wenn der Wert bei über 35, aber höchstens bei 50 liegt. Die Inzidenzstufe 3 gilt bei über 50 bis höchstens 100. Für den Rhein-Kreis Neuss gilt – heute bei einer Inzidenz von 40,3 (seit Mittwoch unter 50) – weiter die Inzidenzstufe 3 mit folgenden Regelungen.

Allgemeine Kontaktbeschränkung: Erlaubt sind im öffentlichen Raum Treffen von einer unbegrenzten Personenzahl aus maximal zwei Haushalten. Bei Treffen von ausschließlich vollständig Geimpften oder Genesenen sowie der Nutzung von Spielplätzen durch Kinder gibt es keine Personenbegrenzung.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen: Erlaubt ist Präsenzunterricht in Innenräumen ohne eine Begrenzung der Personenzahl. Ein Negativtest ist erforderlich. Musikunterricht ist in Innenräumen mit Gesang und Blasinstrumenten für höchsten 5 Personen mit Negativtest zulässig.

Kinder- und Jugendarbeit: Zulässig sind Gruppenangebote in Innenräumen mit 10 jungen Menschen, im Freien mit 20. Es gibt keine Altersbegrenzung, ein Negativtest ist erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit Negativtest möglich.

Kultur: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnlichen Kultureinrichtungen sowie die Durchführung von Konzerten und Aufführungen in und von Theatern, Opern und Konzerthäusern sowie Kinos ist unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen grundsätzlich wieder erlaubt. Im Freien gilt eine Obergrenze von höchstens 500, in Innenräumen von höchstens 250 Personen. Es sind zwingend ein Sitzplan im Schachbrettmuster sowie ein vorheriger Negativtest erforderlich.

Sport: Außensport ist auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen im Alter von bis zu 18 Jahren erlaubt. Für kontaktfreien Außensport gilt dies altersunabhängig. Im Freien sind bis zu 500 Zuschauer mit Negativtest und Sitzplan zulässig. Es gibt keine prozentuale Kapazitätsbegrenzung. Freibäder sind für die Sportausübung mit Negativtest geöffnet, Liegewiesen dürfen nicht genutzt werden.

Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: Geöffnet ohne Pflicht zur Terminvereinbarung und ohne Negativtest. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Zulässig ist die Öffnung der Außengastronomie mit Negativtest und Platzpflicht. Es gibt kein Umkreis-Verzehrverbot mehr.

Freizeit- und Vergnügungsstätten: Erlaubt ist die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, ein Negativtest ist erforderlich. Bei Ausflugsfahrten mit Schiffen und ähnlichem sind Außenbereiche mit Negativtest zulässig.

Beherbergung/Tourismus: Zulässig sind Übernachtungen bei vollständiger Selbstversorgung (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Negativtest. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie öffnen. Ein Negativtest ist erforderlich. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss dieser alle drei Tage vorgelegt werden. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent gegrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Messen und Märkte: Messen und Ausstellungen sind mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche sowie eines der unteren Gesundheitsbehörde vorab vorzulegenden Hygienekonzeptes zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich.

Allgemein gilt:  Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Selbsttests sind nicht zulässig. Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Zuordnung in eine höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung in eine niedrigere Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Am Montag, 31. Mai, könnte die Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegen. Dann würden ab Mittwoch, 2. Juni, die Regelungen der Inzidenzstufe 2 gelten. Diese sind online auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. (md/-oli)

B-Jugend im „First Four“

Nur drei reguläre Saisonspiele, die alle drei deutlich gewonnen wurden, konnte die Handball-B-Jugend des TSV Bayer Dormagen coronabedingt in der Saison 2020/21 absolvieren. Jetzt geht es direkt um die Deutsche Meisterschaft. Nach etlichen Monaten ohne Spielpraxis haben die Vereine und Verbände alles dafür gegeben, dass zumindest ein Deutscher Meister in der B-Jugend gekürt werden kann. 16 Teams spielen ab morgen in vier „First Four“-Runden die Teilnehmer für das „Final Four“ am zweiten Juni-Wochenende aus. Die Mannschaft von Trainer Peer Pütz war über eine Setzliste, die der Handballverband Nordrhein anhand der Erfolge der vergangenen Spielzeiten gebildet hat, gesetzt.

Für den TSV geht es zunächst am Freitag, 28. Mai, um 16 Uhr gegen den HC Bremen. Das Spiel wird im Vorfeld der Zweitligapartie TSV Bayer Dormagen gegen den Wilhelmshavener HV (Anpfiff um 19.30 Uhr) live auf www.sportdeutschland.tv übertragen. Im Falle eines Sieges geht es für die Dormagener bereits am Sonntag, 30. Mai, mit dem Finale des „First Four“ weiter. Der TSV würde dann um 13 Uhr im Sportcenter auf den Sieger des Duells Handball Lemgo gegen 1. VfL Potsdam treffen. „Wir haben uns in der Woche intensiv auf das erste Wettkampfspiel seit Monaten vorbereitet. Ein paar der Jungs waren ja zuletzt bereits mit unserer A-Jugend im Viertel- und Halbfinale der Deutschen Meisterschaft unterwegs. Jedes Spiel wird eine Standortbestimmung, da die Teams sich natürlich auch untereinander nicht so gut beobachten konnten, wie es in einer normalen Saison der Fall gewesen wäre. Unser Ziel bleibt aber klar: Wir wollen ins ,Final Four'“, gibt sich Pütz kämpferisch. Verzichten muss der B-Jugend-Trainer, der auch Co-Trainer der Zweitliga-Mannschaft ist, auf Jakob Speth, der sich beim Einsatz mit der A-Jugend verletzt hat. „Da keine Zuschauer in der Halle zugelassen sind, würden wir uns natürlich freuen, wenn uns möglichst viele Dormagener und Handballfans im Livestream unterstützen“, gibt Pütz noch einmal den Hinweis auf das kostenfreie Angebot auf sportdeutschland.tv. (-oli/md)

Erstmals wieder unter 50

Ein 74-jähriger Mann aus Grevenbroich und eine 84-jährige Frau aus Dormagen sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 341 gestiegen. Aktuell ist kreisweit bei 753 Personen (Vortag 821) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 66 (69) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 124 Infizierte (134), in Rommerskirchen sind es 23 (24). Insgesamt haben bisher 123.121 Personen (122.101) im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 44.819 (43.437) die Zweitimpfung gegen das SARS-CoV-2 erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 48,5 (57,1) und damit erstmals wieder unter der Grenze von 50. Unter den im Kreisgebiet aktuell Infizierten ist bei 441 Fällen (463) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei unverändert einem Fall die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Aktuell sind 1.165 Personen (1.158) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Zwei weitere Todesopfer

Ein 69-jähriger Mann aus Grevenbroich und eine 85-jährige Frau aus Neuss sind in Verbindung mit der Erkrankungan Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer im Rhein-Kreis Neuss auf 339 gestiegen. Kreisweit ist aktuell bei 821 Personen (Vortag 879) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 69 (68) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es 134 (143) Infizierte, in Rommerskirchen sind es 24 (23). Bisher haben insgesamt 122.101 Personen im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss eine Impfung und 43.437  die Zweitimpfung gegen das Corona-Virus erhalten.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss bei 57,1 (58,4). Unter den im Kreisgebiet aktuell infizierten Personen ist bei 463 Fällen (509) die britische Viruslinie B.1.1.7 und bei einem Fall (1) die südafrikanische Viruslinie B 1.351 nachgewiesen. Dabei gibt es weiter keinen Hot-Spot. Aktuell sind 1.158 Personen (1.256) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (md/-oli)