377 Infizierte in Dormagen

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.322 Personen (2.295) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich 13 Personen (16) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 381 Infizierte (377), in Rommerskirchen sind es 48 (46). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 238,1 (234,3). Zurzeit sind 1.668 Personen (1.672) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

Zwei weitere Todesopfer

Eine 79-jährige Frau aus Neuss und ein 58-jähriger Mann aus Jüchen sind in Verbindung mit der Erkrankung an Covid-19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesopfer kreisweit auf 388 gestiegen. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.295 Personen (Vortag 2.163) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Hiervon sind 806 (784) vollständig geimpft. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 16 Personen (16) zur Behandlung in einem Krankenhaus, von denen 8 (8) vollständig geimpft sind. Die Kreisverwaltung macht keine Angabe dazu, wie viele der 16 intensivmedizinisch betreut werden müssen. In Dormagen gibt es aktuell 377 Infizierte (347), in Rommerskirchen sind es 46 (38). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 234,3 (221,2). Zurzeit sind 1.672 Personen (1.586) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne. (-oli/md)

Inzidenz bei 221,2

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.163 Personen (Vortag 2.063) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell 16 Personen (14) zur Behandlung in einem Krankenhaus. Die Kreisverwaltung macht keine Angabe dazu, wie viele davon intensivmedizinisch betreut werden. In Dormagen gibt es 347 Infizierte (348), in Rommerskirchen sind es 38 (37). Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 221,2 (208,8). Zurzeit sind 1.586 Personen (1.410) als begründete Verdachtsfälle in Quarantäne. (-oli/md)

Das gilt ab heute

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, gehen weitreichende Änderungen einher. Für den Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien gilt nun die 3G-Regel. Dies gilt ebenso für Beerdigungen, Friseurbesuche, nicht-touristische Übernachtungen, in Bussen und Bahnen. Bei standesamtlichen Trauungen benötigen nicht geimpfte Personen in Dormagen einen gültigen PCR-Test. Geimpfte und genesene Personen, die an Trauungen teilnehmen, müssen außerdem einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) vorlegen.

Für den gesamten Freizeitbereich gilt die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass ausschließlich Genesene und Geimpfte Museen, Ausstellungen, Konzerte, Theater, Kinos, Tierparks, Restaurants, Schwimmbäder und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste besuchen dürfen. Für den Besuch des Stadtbads „Sammys“, des Kulturhauses sowie des Tannenbuschs und der Musikschule gilt ebenfalls der 2G-Regel. Die Präsenzangebote der VHS in Dormagen und die Nutzung der Stadtbibliothek sind ebenfalls nur unter Beachtung der 2G-Regel möglich. Davon ausgenommen sind berufliche oder berufsbezogene Bildungsangebote der VHS sowie die kontaktlose Ausleihe von Medien in der Stadtbibliothek. Auch der Sportbereich ist von der 2G-Regelung betroffen. Dies gilt für die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf, in und außerhalb von Sportstätten sowie für den Besuch von Sportveranstaltungen. Weiterhin sind touristische Übernachtungen und die Inanspruchnahme körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseur-Besuche fortan nur noch genesenen und geimpften Personen vorbehalten.

Auch auf dem Dormagener „Weihnachtstreff“, der am Freitag, 26. November, öffnet, gilt die 2G-Regel. Die Einhaltung der Regel wird stichprobenhaft kontrolliert. Zur Kontrolle der Impfzertifikate wird die CovPassCheck-App eingesetzt. Eine Umzäunung des Weihnachtstreffs ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Das Passieren der Kölner Straße ist auch für nicht geimpfte Personen jederzeit möglich.

Wichtig: Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahre sind von der 2G-Regelung in allen Bereichen ausgenommen!

Zusätzlich verschärft sind die Regelungen bei Karnevalsveranstaltungen oder vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen, in Clubs, Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz (zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern) sowie in Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Geimpfte und Genesene benötigen für den Zutritt zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder gültigen PCR-Test. Personen, die nicht geimpft sind, haben keinen Zutritt. Der Nachweis über eine Genesung, vollständige Impfung oder Testung ist generell nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweises gültig. (-oli/md)

2G-Regel für Emsdetten-Heimspiel

Der TSV Bayer Dormagen trifft am Freitag, 26. November, 19.30 Uhr, in der Zweiten Handball-Bundesliga auf den TV Emsdetten und muss das Spiel im Sportcenter nach den Regeln der seit dem heutigen Mittwoch geltenden Corona-Schutzverordnung NRW durchführen. Demnach ist der Verein als Veranstalter verpflichtet, beim Einlass in die Halle die 2G-Regel anzuwenden.

Das bedeutet, dass nur noch folgende Personen Zutritt zum Sportcenter erhalten können:
– vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach der zweiten Impfung)
– vollständig genesene Personen (positiver Befund mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt; nach sechs Monaten mindestens eine Impfung notwendig)
– Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten als 2G-Personen (Altersnachweis respektive Schülerausweis)
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, können unter Vorlage eines ärztlichen Attests sowie eines negativen Schnelltests (24 Stunden Gültigkeit) oder eines negativen PCR-Tests (48 Stunden Gültigkeit).

Der TSV ist verpflichtet, die dargestellten Nachweise zu kontrollieren und hofft auf die Mithilfe der Handballfans. „Die Kontrolle kostet Zeit. Wir bitten deshalb darum, dass die Besucherinnen und Besucher möglichst frühzeitig zur Halle kommen und die notwendigen Nachweise am Eingang bereithalten. Dies erleichtert unserem Ordnerpersonal die Arbeit und macht einen zügigen Einlass möglich“, sagt die für das Ticketing zuständige Mitarbeiterin Marie Krupinski.

Am Einlass wird zunächst der Nachweis über den 2G-Status inklusive Personalausweis kontrolliert. Krupinski: „Wir müssen uns an die Vorgaben halten und können bei Nichtvorlage den Zutritt zur Halle nicht gestatten.“ Anschließend wird das Ticket eingescannt und geprüft. Eintrittskarten können neben dem günstigeren Online-Ticket weiterhin an der Abendkasse erworben werden, die am Freitag um 18.30 Uhr öffnet. (md/-oli)

Inzidenz über 200

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 2.063 Personen (Vortag 2.013) eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen. Aufgrund ihrer Erkrankung an Covid-19 befinden sich aktuell kreisweit 14 Personen (14) zur Behandlung in einem Krankenhaus. In Dormagen gibt es aktuell 348 Infizierte (331), in Rommerskirchen 37 (36). Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert Koch Instituts liegt für den Rhein-Kreis Neuss heute bei 208,8 (199,6). Zurzeit sind 1.410 Personen (1.469) als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes in Quarantäne gesetzt. (md/-oli)

3G in Rathäusern

Für alle Besucher der Rathäuser (Neues Rathaus, Historisches Rathaus und Technisches Rathaus) der Stadt Dormagen, des Kulturhauses sowie der Stadtbibliothek gilt ab morgen die 3G-Regel. Bürger, die eine der genannten Einrichtungen aufsuchen möchten, müssen zwingend einen Nachweis über eine Genesung, Impfung oder negative Testung vorzeigen. Als Test ist ein 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) oder alternativ ein gültiger PCR-Test erforderlich. Darüber hinaus besteht in allen Gebäuden eine FFP2-Maskenpflicht. (md/-oli)