Zuckerfabrikgelände darf bebaut werden

Das von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) im Auftrag der Stadt Dormagen erstellte Gesamtstädtische Seveso-III-Gutachten liegt jetzt vor. Bürgermeister Erik Lierenfeld und Robert Ullrich, Leiter des Fachbereichs Städtebau, präsentierten die Ergebnisse des 63-seitigen Gutachtens am vergangenen Mittwoch vor Mitgliedern des Rates und Pressevertretern im Ratssaal. „Ziel war es, Klarheit zu den zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten unserer Stadt zu erhalten, damit sich Rat, Verwaltung, Eigentümer und Investoren frühzeitig daran orientieren können“, sagte Lierenfeld. „Diese Planungssicherheit haben wir mit dem Seveso-Gutachten jetzt bekommen. Außerdem stellt es den letzten Baustein zur Fertigstellung des neuen Flächennutzungsplans dar.“ Dormagen ist ein starker und verantwortungsvoller Industriestandort. „Und genau deshalb ist es so wichtig, dass insbesondere angemessene Sicherheitsabstände zwischen Betrieben auf der einen sowie Wohn-, Geschäfts- und Erholungsbereichen auf der anderen Seite festgeschrieben werden“, so der Verwaltungschef. Das Gutachten eröffne zudem neue Perspektiven zur Stadtentwicklung auf großen Teilen des ehemaligen Zuckerfabrik-Geländes. Grundlage des jetzt vorgestellten Gutachtens war eine jahrelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von betroffenen Betrieben und dem TÜV SÜD. Seitens der Chempark-Unternehmen hat „Currenta“ die zentrale Koordination übernommen. Zudem waren die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) an dem umfangreichen und hochkomplexen Verfahren beteiligt und haben das Gutachten anschließend auf Plausibilität geprüft. Von zentraler Bedeutung sind die in dem Seveso-III-Gutachten festgestellten angemessenen Sicherheitsabstände zu Industrieunternehmen. Grundlage der Bemessung dieser Sicherheitsabstände sind unter anderem Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung von Stoffeigenschaften, Wind und weiteren Faktoren. Der Sicherheitsabstand beträgt in Dormagen bei einzelnen Anlagen bis zu 1.400 Meter. „Bei diesen Abständen handelt es sich aber nicht um starre Grenzen“, betont Fachbereichsleiter Ullrich. „Kein gesamtstädtisches Gutachten kann also die sorgfältige bauplanerische Abwägung im Einzelfall ersetzen. Denn bei den Flächen innerhalb des Sicherheitsabstandes handelt es sich um Planungs- und nicht um Risikozonen“, so Ullrich weiter. Der TÜV SÜD stellt das Gutachten in der öffentlichen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am Donnerstag, 27. August, vor. Die Stadt Dormagen hat 2014 ein entsprechendes Gutachten ausgeschrieben und 2015 den TÜV SÜD mit der Erstellung beauftragt. Im April 2017 präsentierte der TÜV SÜD im Planungs- und Umweltausschuss erstmals einen Entwurf. Zur rechtlichen Absicherung veranlasste die Stadt im nächsten Schritt die Prüfung der Ergebnisse durch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln. Zur Plausibilitätsprüfung zogen diese zudem das LANUV NRW hinzu. In Abstimmung mit den Bezirksregierungen sowie dem LANUV NRW als Fachbehörde wurde das Gutachten im weiteren Fortgang dann an geänderte Sachverhalte und Szenarien angepasst und es wurden ergänzende Prüfungen und Berechnungen vorgenommen. Am Freitag, 24. Juli, erhielt die Stadt Dormagen das fertiggestellte Gutachten. (md/av)