Wechsel der Versicherungskennzeichen

Für einige motorisierte Zweiradfahrer ist der 1. März Jahr für Jahr ein wichtiges Datum. Startet an diesem Tag doch das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge wie Mopeds, Mofas, Roller und E-Scooter. Für Fahrzeughalter bedeutet das, sie müssen mit Beginn des neuen Monats ihre Versicherung verlängern und ein neues Versicherungskennzeichen anbringen. Die Farbe des Kennzeichens wechselt von schwarz auf blau und ist bis zum 28. Februar 2025 gültig. Dazu gibt die Polizei folgenden Hinweise: „Sollten Sie dennoch mit einem schwarzen Kennzeichen unterwegs sein, begehen Sie einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Es drohen Bußgelder und Strafen. Sollten Sie von der Polizei angehalten werden, können die Fahrzeuge sogar sichergestellt und dauerhaft eingezogen werden. Sollten Sie gar in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.“ Also, für alle bisher Untätigen: schnell die Versicherung verlängern und die blauen Kennzeichen anbringen, um negative Folgen zu vermeiden. (md/-oli)