Weil am Mittwoch, 4. März, zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren mit einem E-Scooter stürzten, sich verletzten und es unterschiedliche Aussagen zum Unfallhergang gibt, suchen die Ermittler des Verkehrskommissariats 1 weitere Zeugen, die Hinweise zur Rekonstruktion des Unfallhergangs geben können.
Nach ersten Erkenntnissen überquerten die Jugendlichen gegen 19.30 Uhr gemeinsam auf einem E-Scooter die Bahnhofstraße in der Dormagener Innenstadt. Beim Wiederauffahren auf den Gehweg kamen die Mädchen zu Fall und verletzten sich am Kopf. Sie wurden zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ob an dem Sturz eine weitere Person beteiligt war, ist Gegenstand der Ermittlungen. Hinweise zum Unfallhergang nimmt die Polizei unter Tel. 02131/300-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegen.
Ein E-Scooter ist ein Fortbewegungsmittel für nur eine Person. Für die Nutzung von zwei Personen sind sie oft nicht ausgelegt. Die Polizei empfiehlt zudem das Tragen eines Helms. Dieser kann einen Unfall oder Sturz zwar nicht verhindern, aber die Folgen vor allem bei Kopfverletzungen minimieren. E-Scooter unterliegen der Versicherungspflicht. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres. Für dieses Jahr sind schwarze Versicherungskennzeichen an den Fahrzeugen anzubringen. Nur mit Versicherungsschutz ist gewährleistet, dass bei möglichen Schäden eine Kostenübernahme erfolgen kann. (md/-oli)









