Sonntag wieder Booster-Aktion

Am Sonntag, 2. Januar, bietet der Rhein-Kreis Neuss mit den kreisangehörigen Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen erneut eine „Booster-Aktion“ an. In allen acht Kommunen im Kreisgebiet gibt es von 10 bis 17 Uhr ein Angebot für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird in Dormagen wieder an der ehemaligen Realschule am Sportpark, Max-Reger-Weg 3,  und in Rommerskirchen erneut am Corona-Testzentrum, Otto-Lilienthal-Straße 4.

Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Das Impfzentrum am Hammfeld in Neuss ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. An Silvester ist das Impfzentrum von 8 bis 14 Uhr geöffnet und am Neujahrstag von 12 bis 18 Uhr. Nur für Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen ist es notwendig, vorab einen Termin online auf http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten.

Impfwillige müssen nur ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. Auf der Homepage des Kreises findet sich online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote. (md/-oli)