Ohne Beleg ein zweites Mal zahlungspflichtig

Es passiert nicht oft, aber es passiert: Das „Knöllchen“ der Stadtverwaltung wurde bezahlt, da flattert eine „Mahnung“ in den Briefkasten. Wer die Zahlung dann nicht belegen kann, muss noch mal Geld berappen – und dann gleich deutlich mehr. Eva-Maria Frank staunte nicht schlecht, als sie aus dem Urlaub zurückkehrte. In ihrem Briefkasten fand sie einen Bußgeldbescheid der Stadt Dormagen. Insgesamt…