Das ändert sich in Dormagen
Die Stadtverwaltung hat dargestellt, was sich aufgrund der seite heute im Rhein-Kreis Neuss geltenden „Corona-Notbremse“ (neues Bundesinfektionsschutzgesetz) in Dormagen im Einzelnen ändert: Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassigehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht…