Neuer Parkausweis für Anwohner

Seit Dienstag, 4. Juni, können Bewohner der Zonser Altstadt in der Tourist-Info, Schloßstraße 2-4, neue Anwohner-Parkausweise beantragen. Anrecht auf die Plakette, die zum Befahren und zum Parken in der Altstadt berechtigt, haben Bürger, die eine Meldeadresse in der Altstadt haben und dort auch wohnhaft sind. „Dies muss durch einen gültigen Personalausweis, eine aktuelle Meldebestätigung oder, wenn beides noch nicht vorliegt, einen Miet- oder Kaufvertrag nachgewiesen werden“, weist Sandra Just von der Tourist-Info auf die Regularien hin. Da die Anwohnerausweise auf das Kfz-Kennzeichen ausgestellt werden, ist als Nachweis auch der Fahrzeugschein beziehungsweise eine Bestätigung des Halters zur dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs – etwa als Dienstwagen – nötig. Die Ausweise werden wie bisher alle zwei Jahre für den festen Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt, müssen allerdings bei einem Fahrzeugwechsel erneuert werden. Die Gebühr für den Anwohnerausweis beträgt 30 Euro. Ebenso 30 Euro kostet ein Besucherausweis, der für jeden Haushalt beantragt werden kann. Die Ausgabe der Anwohnerausweise erfolgt in der Tourist-Info zu den regulären Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag jeweils von 10 bis 16 Uhr, Freitag von 10 bis 14 Uhr. Zusätzliche Ausgabezeiten gibt es am Montag, 10. Juni, 10 bis 16 Uhr, und am Samstag, 15. Juni, 9 bis 14 Uhr. Rückfragen beantwortet Just unter Tel. 02133/257-647. (md/-oli)