Die Sanierung der Verbindungsstraße zwischen Zons und Stürzelberg zieht sich hin. Anwohner wunderten sich, dass nach ihren Beobachtungen im Sommer oftmals wenig oder gar nichts auf der Baustelle passierte. Jetzt kommt die Stadtverwaltung mit einer Drucksache in den Planungs- und Umweltausschuss, der am Dienstag, 29. Oktober, ab 17.30 Uhr im Ratssaal im Anbau an das Neue Rathaus tagt: Es soll keine neue Beleuchtung für die Straße geben.
Den Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Stürzelberger Straße hatte der Fachausschuss in dieser Planung in seiner Sitzung vor knapp einem Jahr zugestimmt. In der seinerzeitigen Vorlage wurde nicht ausdrücklich erwähnt, dass die bisher vorhandene veraltete Beleuchtung der Straße nach dem erforderlichen Rückbau nicht wieder neu hergestellt werden soll. Das holt die Verwaltung jetzt also quasi nach: „Die Beleuchtung außerörtlicher Straßen ist grundsätzlich eine freiwillige Maßnahme.“ Im Stadtgebiet geschehe dies noch in Teilen der Aldenhovenstraße, der B9 im Bereich St. Peter, an der Edisonstraße, der St. Peter-Straße und des Zinkhüttenweges.
Neben wirtschaftlichen Gründen – es geht um eine Investition von etwa 50.000 € netto zuzüglich der Stromkosten von rund 600 € pro Jahr – gebe es „heute verstärkt Gründe des Umweltschutzes wie Kohlendioxid- Einsparung“. Auch der „Lichtsmog“ spreche gegen den Bau einer neuen Straßenbeleuchtung. Dieser sei vor allem für nachtaktive Tiere und Insekten schädlich. Aus diesem Grund befürworte auch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss auf Nachfrage die aktuelle Planung. Eine Beleuchtung der neuen Straße wird dort eher kritisch gesehen und als kontraproduktiv zu den Bemühungen beim Insektenschutz bewertet. In jedem Fall, so die Stadtverwaltung, müsste für eine Beleuchtung eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden – unter Beteiligung des Naturschutzbeirates.
„Für eine Beleuchtung sprechen sicherlich Gründe wie die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger, die zu Fuß unterwegs sind. Im vorliegenden Fall kommt auch der Aspekt der bisherigen Gewohnheit dazu“, ist in der Drucksache 9/2035 zu lesen. Daher sei innerorts eine Straßenbeleuchtung selbstverständlich. Bei außerörtlichen Straßen, zumal in Bereichen, die im wesentlichen anbaufrei sind, überwiegen nach Ansicht der Verwaltung die Gründe gegen eine Beleuchtung. (-oli)