Die „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ des Rhein-Kreises Neuss bietet gemeinsam mit Dr. Rudolf Kochs montags bis freitags jeweils von 13 bis 19 Uhr ein mobiles Impfangebot im Pfarrheim in Gohr, Kirchplatz 6, an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab zwölf Jahren.
Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Personen ab dem 30. Lebensjahr erhalten den mRNA-Impfstoff von Moderna. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech oder Moderna zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus können alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von BioNTech oder Moderna erhalten, deren letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BioNTech oder Moderna erhalten. Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 15 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. Auf der Homepage des Kreises findet sich online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote. (md/-oli)