Bereits am Donnerstag, 24. September, teilte die Stadt Dormagen mit, dass die Gewerkschaft ver.di zur Unterlassung des für Sonntag, 27. September, geplanten verkaufsoffenen Sonntag einen Eilantrag am Verwaltungsgericht eingereicht hat. „Nun haben wir Gewissheit: Die Geschäfte in der Innenstadt müssen leider geschlossen bleiben“, bedauert Bürgermeister Erik Lierenfeld, der sich insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zur Stärkung des Einzelhandels für eine Öffnung ausgesprochen hatte. Die Stadtverwaltung erreicht ein Schreiben des Oberverwaltungsgerichts, indem eine einstweilige Anordnung die geplanten Öffnungen am 27. September, 8. November und 6. Dezember untersagt. „Diese Entscheidung bedauern wir sehr. Wir müssen nun schauen, ob wir für die Zukunft andere Lösungen finden“, so Stadtmarketing-Leiter Thomas Schmitt von SWD. (md/-oli)