Katholiken können wählen

Alle Katholiken sind aufgerufen, sich an der Pfarrgemeinderats-und Kirchenvorstandswahl am Samstag, 6. November, und Sonntag, 7. November, im Seelsorgebereich „Dormagen Nord“ mit den Pfarrgemeinden Delhoven, Delrath, Gohr, Nievenheim, Straberg und Stürzelberg zu beteiligen. Unter dem Motto „Gemeinschaftlich mit Mut, gestärkt durch Gottes Zutrauen, gestalten wir heute das Morgen“ gehen in den 180 Seelsorgebereichen der Erzdiözese Köln die Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte (PGR) für die kommenden vier Jahre über die Bühne. Die Wahlberechtigung gilt ab dem 14. Lebensjahr. Die Kirchenvorstände (KV) werden für drei Jahre gewählt. Der Wahlmodus unterscheidet sich von der PGR-Wahl, denn wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Der PGR ist ein unverzichtbares Gremium der Mitverantwortung der Laien in der katholischen Kirche. Laut Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln ist es das anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde. Die Aufgaben des PGR erstrecken sich von der Verkündigung und Verlebendigung der Pfarrgemeinden, der Unterstützung und Beratung des Pfarrers und der Seelsorger über die Initiierung sozialer und karitativer Dienste und Bildungsaufgaben bis zur Vertretung der Interessen aller Katholiken im Seelsorgebereich in Gesellschaft und Politik. Die KV in den Pfarrgemeinden sind für die Finanzen, das Personal, zum Beispiel die Kindergärten, und die kirchlichen Immobilien verantwortlich. Für den PGR werden zehn Mitglieder gewählt, weitere zwei Mitglieder werden zudem vom Pfarrer nach Anhörung des neuen PGR berufen. Für die KV werden jeweils vier Mitglieder gewählt. Wahllokale und deren Öffnungszeiten sind den Bekanntmachungen vor Ort in den einzelnen Pfarrgemeinden zu entnehmen. (md/-oli)