Impfzentrum öffnet wieder

Der Rhein-Kreis Neuss plant ab Donnerstag wieder sein Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm zu öffnen. Voraussichtlich bis zum Ende der Weihnachtsferien werden dort Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. Geimpft wird ab dem 9. Dezember täglich jeweils von 8 bis 20 Uhr (ohne Anmeldung).

Die deutlich kleinere stationäre Impfstelle an der Hammer Landstraße wird durch das Impfzentrum ersetzt und öffnet zum letzten Mal am Dienstag, 7. Dezember. Das wieder eröffnete, große Impfzentrum mit zehn Impfstraßen wird vom Rhein-Kreis Neuss, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller Moderna und – nach Verfügbarkeit – BionTech sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Personen unter 30 Jahren erhalten in der Regel BioNTech oder nach ärztlicher Aufklärung Moderna. Impfberechtigt sind alle NRW-Einwohner ab 12 Jahren. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, deren zweite Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Der Landrat ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es online auf www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen nur ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist nur der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren ist die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig. (md/-oli)